23-11-2012, 01:28 
		
	
	(23-11-2012, 00:13)Mustafa schrieb: Auch wenn ich die Sterbehilfe in entsprechenden Extremfällen nicht als Straftat ansehe, kann ich indymayas Sorgen dennoch nachvollziehen. Es geht immerhin um eine moralische Grenzüberschreitung.Ich sehe mit anderen Usern auch, dass gewisse Sorgen im Hinblick auf den Missbrauch bestehen, die möglicherweise berechtigt sind. Ich kann auch gut die gegenteilige Position, also die grundsätzliche Ablehnung jeglicher Sterbehilfe aus moralischen Gründen nachvollziehen. Allerdings bewegen wir uns in diesem Fall weg von dem was, staatlicherseits geregelt und sanktioniert werden muss.
Wenn jemand selbst seinem Leben ein Ende setzen will, dann soll er/sie das tun können, ohne dass jene, die indirekt mitgewirkt haben, bestraft werden. Die staatlichen Regeln sollten nur dort greifen, wo nachweislich Missbrauch betrieben wurde (meist geht es um Bereicherung). Der Staat ist keine "moralische Instanz", sondern eine Interessengemeinschaft. Es mag das Interesse geben, bestimmte moralische Vorstellungen zu verwirklichen. Im vorliegenden Fall sehe ich aber kein berechtigtes Interesse an der Durchsetzung einer allgemeinen "Verurteilung zum Weiterexistieren".
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
	
	
Ekkard

