21-11-2012, 21:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-11-2012, 22:07 von schmalhans.)
(21-11-2012, 21:36)indymaya schrieb:(21-11-2012, 21:15)Lelinda schrieb: Jeder Patient, der trotz seiner schlechten Lage weiterleben will, soll selbstverständlich weiter versorgt werden!Bei der aktiven Sterbehilfe geht es um die, die "vermutlich" sterben wollen aber auch um die, die absolut töten sollen.
Bei der aktiven Sterbehilfe geht es um die, die den Wunsch geäußert haben, ihren eigenen qualvollen Sterbeprozess zu verkürzen, und um die Ärzte, die unterstützend mitwirken können. Ein Vorsatz der unterstützenden Person ist dabei auszuschließen - denn erst der Vorsatz würde den Vorgang zum Tötungsdelikt machen. Außerdem heißt es "mutmaßlich", nicht "vermutlich". Denn in bestimmten Situationen (zum Beispiel im Koma) ist die betreffende Person nicht in der Lage, den Wunsch aktuell zu äußern, hat dies aber vorsorglich in einer Patientenverfügung kundgetan, die also zum Maßstab für den Wunsch genommen wird, weshalb man von "mutmaßlich" spricht. (mutmaßlich = einem begründeten Verdacht folgend)
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)