21-11-2012, 13:38
Wer hirntot ist, ist unwiderruflich tot. Da stellt sich die Frage nach einer Sterbehilfe überhaupt nicht mehr, sondern höchstens die, ob er als Organspender in Frage kommt.
Ab wann die Schmerzen so stark sind, dass er um Sterbehilfe bittet, soll niemand anders als der Patient selbst entscheiden. Denn er ist der einzige, der wirklich darunter zu leiden hat. Kein Arzt, kein Angehöriger, keine Krankenschwester oder Geistlicher kann auch nur im Geringsten nachempfinden, ob es so weit ist oder nicht.
Natürlich müssen dem Patienten sämtliche Alternativen (wie z.B. eine Schmerzpumpe) angeboten worden sein und zur Verfügung gestanden haben.
Und wenn der Patient keine Möglichkeit mehr hat, sich selbst zu töten, zum Beispiel weil er völlig gelähmt ist, dann sollte er jemand anderen um Hilfe bitten dürfen, ohne dass dieser dafür belangt werden dürfte. Diese Bitte könnte er zum Beispiel vor Zeugen äußern.
(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Was mir aufgefallen ist an Euerer Diskussion, Ihr wollt also entscheiden ab wann Schmerzen dazu berechtigen sich selbst oder einen anderen zu töten.
Ab wann die Schmerzen so stark sind, dass er um Sterbehilfe bittet, soll niemand anders als der Patient selbst entscheiden. Denn er ist der einzige, der wirklich darunter zu leiden hat. Kein Arzt, kein Angehöriger, keine Krankenschwester oder Geistlicher kann auch nur im Geringsten nachempfinden, ob es so weit ist oder nicht.
Natürlich müssen dem Patienten sämtliche Alternativen (wie z.B. eine Schmerzpumpe) angeboten worden sein und zur Verfügung gestanden haben.
Und wenn der Patient keine Möglichkeit mehr hat, sich selbst zu töten, zum Beispiel weil er völlig gelähmt ist, dann sollte er jemand anderen um Hilfe bitten dürfen, ohne dass dieser dafür belangt werden dürfte. Diese Bitte könnte er zum Beispiel vor Zeugen äußern.