21-11-2012, 12:41
(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Es gibt da mindestens zwei Positionen, die der Gläubigen und die der Ungläubigen. Für den Gläubigen gilt zum Leben der Grundsatz: Was Gott gegeben hat darf der Mensch nicht nehmen. Krieg und die Todesstrafe sind hier die Ausnahmen, von der Seite der Religion betrachtet
worunter genau fallen jetzt die selbstmordattentäter aus der gruppe deiner mitmuslime?
(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Die Ungläubigen können tun was sie belieben
zu gütig
deine ansicht wird allerdings von der gesellschaft weithin nicht mitgetragen
(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Eine vielleicht etwas schwierigere Frage stellt sich für den Gläubigen bei der Verwendung von Maschinen die das Leben verlängern, abschalten oder nicht?
Dabei sollte man beachten dass Menschen an Maschinen hängen obwohl sie schon längst hirntot sind, hier wird ein Mensch nur noch benutzt um das Geld weiter fließen zu lassen oder um als Versuchsobjekt herzuhalten, hier wäre nach meiner Meinung das Abschalten weder "Tötung auf Verlangen" noch unterlassene Hilfeleistung und auch kein Selbstmord
du schmeißt hier zwei verschiedene dinge durcheinander, die erstens nichts miteinander zu tun haben (nur mit apparatemedizin mögliche "lebenserhaltung", ggf. ohne auch nur ansatzweise positive prognose, und den hirntod) und zweitens am thema dieses threads (sterbehilfe auf wunsch des patienten) völlig vorbeigehen
(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Was mir aufgefallen ist an Euerer Diskussion, Ihr wollt also entscheiden ab wann Schmerzen dazu berechtigen sich selbst oder einen anderen zu töten
nein!
erstens gehts (zumindest mir) nicht nur um schmerzen, und zweitens geht es in keiner weise um die "berechtigung, einen anderen zu töten"
(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Ab wann ein Leben nicht mehr als "Lebenswert" eingestuft wird, davon solltet Ihr lieber die Finger lassen
richard, es geht allein um die frage, ob der patient sein eigenes leben als lebenswert empfindet oder nicht...
spar dir deine unterstellungen in richtung "euthanasie" nach naziverständnis oder "lebensunwertes leben"
(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Ab welcher Stufe der Depression besteht das Recht auf Selbstmord?
imho besteht dann das recht auf selbstbestimmte lebensbeendigung, wenn keine besserung zu erwarten ist und der mensch sein leben nur noch als qual empfindet
(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Wann darf ein absolut Irrer beseitigt werden?
überhaupt nicht!
spar dir deine unterstellungen in richtung "euthanasie" nach naziverständnis oder "lebensunwertes leben"!!!"
(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Dann wenn seine Familie es wünscht?
nein!!!
ich empfinde deine unterstellungen als böswillig und eine frechheit. man muß sich nicht in die ecke von mördern aus eigennützigen motiven stellen lassen, wenn man eine selbstbestimmte beendigung eigenen leidens vertritt
(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Er merkt ja eh nichts. Sollten wichtige und bekannte Persönlichkeiten länger am Leben gehalten werden als Nutzlose?
Wäre es nicht vielleicht auch angebracht einen Menschen schon gleich nach der Geburt zu euthanasieren weil er sowieso irgendwann unerträgliche Schmerzen bekommen wird? Wie lange darf die Rente dauern?
Wie gesagt, eigentlich nur für Ungläubige die Frage.
nein, das ist auch für ungläubige nicht die frage
nur menschen wie du stellen sie
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

