21-11-2012, 12:25
Es gibt da mindestens zwei Positionen, die der Gläubigen und die der Ungläubigen. Für den Gläubigen gilt zum Leben der Grundsatz: Was Gott gegeben hat darf der Mensch nicht nehmen. Krieg und die Todesstrafe sind hier die Ausnahmen, von der Seite der Religion betrachtet.
Die Ungläubigen können tun was sie belieben.
Eine vielleicht etwas schwierigere Frage stellt sich für den Gläubigen bei der Verwendung von Maschinen die das Leben verlängern, abschalten oder nicht?
Dabei sollte man beachten dass Menschen an Maschinen hängen obwohl sie schon längst hirntot sind, hier wird ein Mensch nur noch benutzt um das Geld weiter fließen zu lassen oder um als Versuchsobjekt herzuhalten, hier wäre nach meiner Meinung das Abschalten weder "Tötung auf Verlangen" noch unterlassene Hilfeleistung und auch kein Selbstmord, die Voraussetzung dazu sollten ärztlich Gutachten sein die den Hirntod zweifelsfrei bestätigen, und zwar Gutachten von verschiedenen Ärzten, also nicht nur einem. Denn hier entscheidet der Arzt ob er ein Mörder ist oder ob er lediglich eine Maschine abschaltet.
Soweit ich weiß ist noch nie ein Mensch wieder zu Bewusstsein gekommen bei dem der Hirntod zweifelsfrei festgestellt wurde, das Hoffen auf ein Wunder sollte hierbei außer Acht gelassen werden dürfen, wenn Wunder, dann also nach dem Abschalten.
Was mir aufgefallen ist an Euerer Diskussion, Ihr wollt also entscheiden ab wann Schmerzen dazu berechtigen sich selbst oder einen anderen zu töten. Ab wann ein Leben nicht mehr als "Lebenswert" eingestuft wird, davon solltet Ihr lieber die Finger lassen.
Ab welcher Stufe der Depression besteht das Recht auf Selbstmord?
Oder zählt das für Euch nicht zu "Schmerz"? Wann darf ein absolut Irrer beseitigt werden? Dann wenn seine Familie es wünscht? Er merkt ja eh nichts. Sollten wichtige und bekannte Persönlichkeiten länger am Leben gehalten werden als Nutzlose?
Wäre es nicht vielleicht auch angebracht einen Menschen schon gleich nach der Geburt zu euthanasieren weil er sowieso irgendwann unerträgliche Schmerzen bekommen wird? Wie lange darf die Rente dauern?
Wie gesagt, eigentlich nur für Ungläubige die Frage.
Die Ungläubigen können tun was sie belieben.
Eine vielleicht etwas schwierigere Frage stellt sich für den Gläubigen bei der Verwendung von Maschinen die das Leben verlängern, abschalten oder nicht?
Dabei sollte man beachten dass Menschen an Maschinen hängen obwohl sie schon längst hirntot sind, hier wird ein Mensch nur noch benutzt um das Geld weiter fließen zu lassen oder um als Versuchsobjekt herzuhalten, hier wäre nach meiner Meinung das Abschalten weder "Tötung auf Verlangen" noch unterlassene Hilfeleistung und auch kein Selbstmord, die Voraussetzung dazu sollten ärztlich Gutachten sein die den Hirntod zweifelsfrei bestätigen, und zwar Gutachten von verschiedenen Ärzten, also nicht nur einem. Denn hier entscheidet der Arzt ob er ein Mörder ist oder ob er lediglich eine Maschine abschaltet.
Soweit ich weiß ist noch nie ein Mensch wieder zu Bewusstsein gekommen bei dem der Hirntod zweifelsfrei festgestellt wurde, das Hoffen auf ein Wunder sollte hierbei außer Acht gelassen werden dürfen, wenn Wunder, dann also nach dem Abschalten.
Was mir aufgefallen ist an Euerer Diskussion, Ihr wollt also entscheiden ab wann Schmerzen dazu berechtigen sich selbst oder einen anderen zu töten. Ab wann ein Leben nicht mehr als "Lebenswert" eingestuft wird, davon solltet Ihr lieber die Finger lassen.
Ab welcher Stufe der Depression besteht das Recht auf Selbstmord?
Oder zählt das für Euch nicht zu "Schmerz"? Wann darf ein absolut Irrer beseitigt werden? Dann wenn seine Familie es wünscht? Er merkt ja eh nichts. Sollten wichtige und bekannte Persönlichkeiten länger am Leben gehalten werden als Nutzlose?
Wäre es nicht vielleicht auch angebracht einen Menschen schon gleich nach der Geburt zu euthanasieren weil er sowieso irgendwann unerträgliche Schmerzen bekommen wird? Wie lange darf die Rente dauern?
Wie gesagt, eigentlich nur für Ungläubige die Frage.