21-11-2012, 11:58
(21-11-2012, 09:37)Lelinda schrieb: Jeder, der sterben möchte, weil er weiß, dass er bis zu seinem Tod unendlich große Schmerzen haben wird, und dass es keine Aussicht auf Besserung gibt, hat die Pflicht, sich endlos weiter zu quälen, nur weil irgendwelche Mitmenschen ethische Bedenken haben?
ich würde das nicht auf "unendlich große Schmerzen" beschränkt sehen wollen. mir gehts eher allgemein um mangelnde lebensqualität, und die kann nun mal nur vom leidenden selber beurteilt werden. heißt: wenn der betreffende in dem, was noch kommen wird, für sich einfach keinen sinn mehr sieht (z.b. ein tetraplegiker, selbst bei optimaler schmerztherapie, ein demenzpatient, ja sogar ein unheilbar psychisch kranker), so hat er imho das recht, seinem leben ein ende zu setzen. und sollte sich dabei optimale und fachmännische hilfe geben lassen können
natürlich rede ich nicht dem akut depressiven suizidalen das wort, oder dem liebeskranken mit werther-syndrom, oder dem fingeramputierten hobby-pianisten. selbstverständlich braucht es hier das fachmännische urteil, d.h., ein - besser: zwei, und zwar zwei voneinander unabhängige - mediziner beurteilt den fall und bestätigt die negative prognose. das sollte irrationale und spontane todessehnsucht einigermaßen sicher ausschließen können - und natürlich darf auch nicht irgendein angehöriger stellvertretend den todeswunsch äußern, solange der betroffene noch selber dazu in der lage ist oder sich nicht vor eintritt des zustands der eigenen entscheidungsunfähigkeit eindeutig dahingehend geäußert hat
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)