(20-10-2012, 16:50)petronius schrieb:Kannst du ja auch. Ich übe daran nur lediglich meine Kritik - ebenfalls so, wie es mir passt.(20-10-2012, 14:00)Noumenon schrieb: Meine Güte... also entweder ist man aufgrund eines gewissen Interesses an einer Diskussion interessiert, diskutiert dann entsprechend auf einer sachlichen Ebene und lässt sich insbesondere nicht sämtliche Fakten und Argumente hinterher tragen, oder eben nichtfreundchen, wenn ich diskutiere, dann so, wie es mir paßt
(20-10-2012, 16:50)petronius schrieb: und wenn du meinst, es gäbe irgendwelche gründe für irgendwas, ist es an dir, sie zu nennenAnaloges Argument wie im anderen Strang:
Ich muss hier gar nichts begründen. Sondern Recht und Gesetz müssen sich selbst begründen, ansonsten ist es Un-Recht (im Sinne von unbegründetem Recht) bzw. Willkürjustiz. Alle Menschen sind nun vor dem Gesetz gleich, und es bedarf eines Grundes, weshalb nur gewisse Menschen bzw. Beziehungsgefüge (Lebenspartnerschaften) von der Gesellschaft privilegiert werden. Liegen diese Gründe nicht vor, ist es ganz klar Diskriminierung.
Eine irgendwie geartete und nachvollziehbare Begründung sehe im Falle der Vielehe nicht gegeben. Schluss, fertig, aus. Ansonsten empfehle ich noch einmal einen Einführungskurs in Jura in Kombination mit Logik.
(20-10-2012, 16:50)petronius schrieb: die frage, ob es nicht gute gründe geben kann, bestimmte dinge bestimmten menschen vorzuenthalten (z.b. alkoholikern den führerschein), ist schon eine berechtigteKlar. Auch die Frage, ob man Diabetikern oder Trekkies den Internetzugang verweigern sollte, ist berechtigt, aber nach kurzer Überlegung zu verneinen. Das Beispiel mit den Alkoholikern ist nicht schlecht, hinkt aber natürlich ein wenig. Der Führerschein ist zum Führen eines Fahrzeuges notwendig. Kein Führerschein, kein Unfall. Aber die Ehe ist zum Kinder zeugen nicht notwendig...
Im Falle der Ehe zwischen Geschwistern dürfte meines Wissens die Argumentation wohl in etwa lauten:
Wenn Menschen heiraten, haben sie zu p1% Sex, wenn sie Sex haben, kommt zu p2% ein Kind dabei heraus, welches wiederum zu p3% behindert ist. Bei (Halb-)geschwistern sei das Risiko (p3) nun aber entschieden zu hoch und folglich die Ehe zu verbieten.
Das ist aber kaum bis gar nicht schlüssig. Wenn überhaupt, dann wäre die Geburt von Kindern bzw. der ungeschützte Verkehr zu verbieten. Aber nicht einmal das ist notwendig, da Erbkrankheiten mittlerweile frühzeitig erkannt werden können. p3 ist also ziemlich gering. Und auch die Wahrscheinlichkeit für p2 dürfte wohl weitaus niedriger sein als noch zu der Zeit, als diese Paragraphen verabschiedet wurden. Wenn das Paar entsprechend aufgeklärt ist (und das ist Biowissen Sekundarstufe I) und schlicht verhütet, gibt es kein Problem. p1 dürfte so bei knappe 100% liegen, so dass es letztendlich nur auf die Produktwahrscheinlichkeit von p2 und p3 ankommt, wobei beide eben gegen 0 tendieren.
(20-10-2012, 16:50)petronius schrieb: meine antwort im konkreten fall kennst du ja. deine haltung kennen wir immer noch nicht, und das hinterläßt halt einen schalen nachgeschmackVom rationalen Standpunkt aus sehe ich das Verbot durch nichts gerechtfertigt (und in Schweden bspw. fiel es ja auch schon - zumindest für Halbgeschwister), habe aber gewisse Vorbehalte...
(20-10-2012, 19:31)Schmettermotte schrieb: Ich hab nach wie vor nicht ganz vestanden weswegen du Homosexuelle mit Geschwistern in einen Hut schmeißt. Was haben die miteinander zutun?Das erschließt sich - offensichtlich - aus dem Zusammenhang der entsprechenden Stellen, auf die du dich beziehst.

