24-09-2012, 11:08
Wir hatten das schon einmal diskutiert. Damals habe ich sehr aufmerksam die Voraussetzungen vernommen, die Petronius nunmehr nochmals heraus gesucht hat: "Wenn sich in Familienstreitigkeiten die Parteien auf ein Rechtssystem einigen, kann schon heute nach diesem verfahren werden." D. h. im Umkehrschluss, wenn sich die Parteien nicht einigen können, dann gilt öffentliches Landesrecht!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard