20-09-2012, 14:39
(20-09-2012, 14:22)schmalhans schrieb:(20-09-2012, 13:52)paradox schrieb: Mir scheint es hier, dass die Kunstfreiheit an sich mißbraucht wird. Sonst könnte man mit derselben Kunstfreiheit auch Kinderpornographie oder Mobbing-Aufnahmen in Schulen per Handy als Kunst deklarieren und da könnten sich solche Produzenten ebenfalls auf ihre Freiheiten stützen.
Ob das dann wünschenswert ist?
So was oder so was ähnliches passiert immer wieder mal. Dass zu entscheiden ist - sofern es einen Kläger gibt - Aufgabe der Gerichte, nicht der öffentlichen Meinung (obwohl natürlich jeder seine private Meinung dazu haben kann).
Natürlich entscheiden die Gerichte. Aber den Schaden der angerichtet wurde, können auch die Gerichte mit ihrem Urteil nicht wieder gut machen.
Nur weil man zu Gericht gehen kann, bedeutet das nicht, dass alles Friede, Freude und Eierkuchen ist. Ein Geldersatz als Schadenersatz muss den Schaden noch lange nicht wieder gut machen.
Man sehe sich mal das ergangene Urteil zu den Nacktaufnahmen der englischen Herzogin an. Das frz. Gericht hat die Fotos gestoppt, aber der Schaden ist bereits angerichtet und kann auch durch Geld nicht wieder gut gemacht werden. Und da will schon der nächste die Fotos drucken lassen...
with great power comes great responsibility
Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
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