20-09-2012, 14:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-09-2012, 14:23 von schmalhans.)
(20-09-2012, 13:52)paradox schrieb: Mir scheint es hier, dass die Kunstfreiheit an sich mißbraucht wird. Sonst könnte man mit derselben Kunstfreiheit auch Kinderpornographie oder Mobbing-Aufnahmen in Schulen per Handy als Kunst deklarieren und da könnten sich solche Produzenten ebenfalls auf ihre Freiheiten stützen.
Ob das dann wünschenswert ist?
So was oder so was ähnliches passiert immer wieder mal. Dass zu entscheiden ist - sofern es einen Kläger gibt - Aufgabe der Gerichte, nicht der öffentlichen Meinung (obwohl natürlich jeder seine private Meinung dazu haben kann).
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)