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beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte?
(11-07-2012, 10:50)petronius schrieb:
(11-07-2012, 01:55)elTopo schrieb:
(10-07-2012, 23:37)petronius schrieb: die frage ist doch die:

habe ich das recht, über mich (und stellvertretend meine kinder) zu bestimmen, oder nicht?

wenn nicht, wer dann?

und aufgrund von was? mit welchem recht?
das recht hast du.
natürlich gibt es grenzen, eine ist (zum glück) körperverletzung.
dürfte doch eigentlich niemand anders sehen.
ist auch gesetzlich geregelt.

es gibt kein gesetz gegen beschneidung

und ob es sich hier um körperverletzung handelt, muß erst ausjudiziert werden

argumente siehe weiter oben
nein, falsch.
körperverletzung ist klar definiert, wurde auch schon entsprechend gepostet.
ich tue es aber gerne für dich nochmal:
Zitat:§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Nachrichten in diesem Thema
RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - von elTopo - 11-07-2012, 17:32

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