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beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung?
(11-07-2012, 13:27)paradox schrieb: Der Fall liegt aber etwas anders...

danke, paradox

sollte auch schmalhans mal lesen, dann versteht er vielleicht, daß das urteil eines landesgerichts eben noch nicht in stein gemeißelt ist

als juristischer laie präsentieren sich mir hier durchaus unterschiedliche wertungen der religiös motivierten knabenbeschneidung, weshalb ich eben durchaus auch damit rechne, daß das kölner urteil nicht bestanden haben wird - denn die lage ist juristisch nicht so eindeutig, wie hier gern getan wird

konkret scheint mir der von harpya ins spiel gebrachte und von dir beleuchtete fall eben gerade eine bestätigung des elternrechts auf erziehung auch dergestalt zu sein, daß diesen die entscheidung über beschneidung oder nicht zusteht
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)


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RE: beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung? - von petronius - 11-07-2012, 14:19

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