11-07-2012, 13:56
(11-07-2012, 12:33)schmalhans schrieb: Wer nicht hinguckt, sieht halt nix.
"In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, dass das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit die Grundrechte der Eltern sowie das Recht auf Religionsfreiheit überwiege. Die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten, ob sich ihr Kind später selbst für eine Beschneidung entscheidet." (Quelle: AUF - Christen für Deutschland)
Siehst du es jetzt?
das ist eine urteilsbegründung, aber kein gesetz
wird das urteil aufgehoben, ist auch die begründung hinfällig
bei der impfung wird ja, wie du so schön ausgeführt hast, ebenfalls das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit verletzt
ohne daß die eltern deshalb in den knast müßten
es ist schlicht eine frage der wertung - das landgericht hat eine solche vorgenommen, die nächste instanz wird vielleicht eine andere vornehmen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)