(11-07-2012, 11:10)schmalhans schrieb:(11-07-2012, 10:50)petronius schrieb: und ob es sich hier um körperverletzung handelt, muß erst ausjudiziert werden
Das es sich dabei - wie bei jedem medizinischen Eingriff - sehr wohl um Körperverletzung handelt, wurde hier bereits mehrfach nachgewiesen
du hast eine juristische meinung vorgetragen - mehr nicht
(11-07-2012, 11:10)schmalhans schrieb: Es geht nur darum, ob dieser Eingriff auch strafbar ist
gut, ich präzisiere: natürlich meinte ich eine strafbare körperverletzung
im allgemeinen sprachgebrauch wird niemand eine medizinische maßnahme mit einwilligung des patienten (oder dessen stellvertreters) als "körperverletzung" bezeichnen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)