Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte?
#80
(11-07-2012, 11:10)schmalhans schrieb:
(11-07-2012, 10:50)petronius schrieb: und ob es sich hier um körperverletzung handelt, muß erst ausjudiziert werden

Das es sich dabei - wie bei jedem medizinischen Eingriff - sehr wohl um Körperverletzung handelt, wurde hier bereits mehrfach nachgewiesen

du hast eine juristische meinung vorgetragen - mehr nicht

(11-07-2012, 11:10)schmalhans schrieb: Es geht nur darum, ob dieser Eingriff auch strafbar ist

gut, ich präzisiere: natürlich meinte ich eine strafbare körperverletzung

im allgemeinen sprachgebrauch wird niemand eine medizinische maßnahme mit einwilligung des patienten (oder dessen stellvertreters) als "körperverletzung" bezeichnen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)


Nachrichten in diesem Thema
RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - von petronius - 11-07-2012, 11:23

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Die dritte Covid-Welle rollt über Afrika – und kaum jemand ist geimpft Sinai 60 23489 24-11-2021, 11:00
Letzter Beitrag: Bion
  Beschneidungsverbot schmalhans 289 370235 12-07-2012, 00:06
Letzter Beitrag: Ekkard
  beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung? petronius 105 138004 11-07-2012, 18:54
Letzter Beitrag: Ekkard

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste