11-07-2012, 09:31
(10-07-2012, 22:48)paradox schrieb: Aus juristischer Sicht ist nicht jeder medizinische Eingriff (zB chirurgische Operation, Injektion mit einer Spritze) nicht allein deshalb eine Körperverletzung und damit rechtswidrig, weil das Kind nicht eingewilligt hat bzw. es keine medizinische Indikation dafür gibt.
Eltern geben bspw die Einwilligung für sämtliche Injektionen als Vorbeugemaßnahme zugunsten ihres Kindes.
Das ist leider nicht korrekt, ich hatte es bereits gepostet. Aber hier gerne noch einmal:
"Eine Operation erfüllt nach der geltenden Rechtslage in Deutschland den Straftatbestand der Körperverletzung (vgl. §§ 223 ff. StGB). Sie ist also nur rechtmäßig, wenn zugleich ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Im Normalfall besteht ein solcher in der Einwilligung des Patienten, nachdem dieser über den geplanten Eingriff aufgeklärt worden ist. Um das Risiko einer Strafbarkeit zu vermeiden, wird die erfolgte Aufklärung und die Einwilligung des Patienten üblicherweise mit einer Einverständniserklärung dokumentiert." (Quelle: Wikipedia)
Um einem beliebten Einwurf zuvor zu kommen: ich korrigiere hier nur einen bereits bestehenden Beitrag. Nicht meine Antwort darauf ist off-topic, sondern der Ursprungsbeitrag.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)