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beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte?
#31
(10-07-2012, 22:48)paradox schrieb: Aus juristischer Sicht ist nicht jeder medizinische Eingriff (zB chirurgische Operation, Injektion mit einer Spritze) nicht allein deshalb eine Körperverletzung und damit rechtswidrig, weil das Kind nicht eingewilligt hat bzw. es keine medizinische Indikation dafür gibt.
Eltern geben bspw die Einwilligung für sämtliche Injektionen als Vorbeugemaßnahme zugunsten ihres Kindes.

Für mich persönlich bleibt rechtlich zu beachten, dass hier eine religiöse Tradition sich quasi gewohnheitsrechtlich etabliert hat.
Unser Rechtssystem nimmt Rücksicht auf Gewohnheitsrecht und Bräuche, die wenn sie von allen Anwendern und Teilnehmern akzeptiert und geübt werden, in der Meinung, es handle sich um verbindliches Recht, auch Rechtsgültigkeit besitzen.

Weiters muss rechtlich und medizinisch beachtet werden, ob hier eine Maßnahme zum Nachteil oder Vorteil des Knaben vorgenommen wird, und eine Abwägung ist vorzunehmen

ganz recht

zum einen gibt es durchaus auch medizinische bzw. gesundheitliche gründe, die eine beschneidung vorteilhaft erscheinen lassen (wie eben auch eine impfung), und man kann das auch anders sehen

zum anderen gibt es eben eine unterschiedliche weltanschaulich/religiöse bewertung

für beides aber möchte ich das recht des individuums auf seine freie entscheidung beanspruchen - im fall von kindern eben wahrgenommen durch den gesetzlichen vertreter

das kind kann auch nicht entscheiden, ob es die potentielle schutzwirkung einer impfung höher bewertet als den potentiellen impfschaden. entscheiden (und mit dieser entscheidung leben) müssen die eltern
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)


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RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - von petronius - 10-07-2012, 23:15

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