10-07-2012, 17:41
(10-07-2012, 17:17)Gundi schrieb: MMn. stellt die Beschneidung keine große Sache dar und ich denke die Mehrzahl der Betroffenen hat auch kein Problem damit. Aber: Es gibt Fälle bei denen Probleme auftreten können und die sich gewünscht hätten eine Beschneidung nicht gehabt haben zu müssen.
Ich könnte daher auch eine Regelung aktzeptieren, welche die Beschneidung aufgrund des Unversehrtheitrechtes des Kindes verbietet.
Glücklicherweise muss ich diese Entscheidung nicht treffen
natürlich
aber die frage ist, ob die wenigen einzelfälle auch dann zu einem verbot allgemeinen verbot geführt hätten, wenn es sih um die mehrheitsreligion gehandelt hätte
anders gesagt: stell dir vor, ein kind bekommt bei der taufe wasser in die luftröhre und entwickelt eine aspirationspneumonie. kannst du dir vorstellen, daß auf diesen einzelfall hin taufen allgemein verboten werden?
(10-07-2012, 17:17)Gundi schrieb: Hier stimme ich dir weitestgehend zu. Andererseits: Hat der Staat nicht auch eine Pflicht seine Bürger zu schützen?
vor sich selbst?
nein
(10-07-2012, 17:17)Gundi schrieb: Nun, die Beschneidungsdebatte ist eigentlich ein gutes Beispiel dafür dass auch konstruktive Auseinandersetzungen zu keiner befriedigenden Lösung führen müssen
welche "konstruktiven Auseinandersetzungen"?
hab ich was nicht mitgekriegt?
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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