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beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung?
#65
(10-07-2012, 10:06)Gundi schrieb: Ist das für denjenigen der Austritt von Bedeutung, was die Organisation aus der er ausgetreten ist über ihn denkt?
Im Grunde dürfte es ihm doch sch...egal sein. Er hat mit dem Verein ja nix mehr am Hut.
Und wenn die RKK das nun mal so sieht, dann ist das halt so.

Hier ein paar Beispiele, wie die Kirchen (und gerne auch mal die Mitmenschen in den Gemeinden) mit den Abtrünnigen umgehen.

*http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/310918_panorama/7738284_kirchenaustritt-gebuehren-und-schikanen

*http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2009/der-kirchenaustritt-als-arbeitsrechtliches-problem-04-2009.php
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)


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RE: beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung? - von schmalhans - 10-07-2012, 10:44

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