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beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung?
#63
(10-07-2012, 08:47)petronius schrieb: außerdem schreibt dir niemand vor, wie du feiertage zu verbringen hast - geh zur kirche oder schlaf dich aus, ist allein deine sache. langsam find ich das alles lächerlich

Dir ist der Begriff "stiller Feiertag" also nicht vertraut? Der Gesetzgeber schreibt genau vor, was an diesen Tagen nicht erlaubt ist. Mit welcher Begründung? Den Bedürfnissen der RGen.

Ich zitiere hier aus Wikipedia:
"Neben den Feiertagen schreiben die Feiertagsgesetze der einzelnen Länder sogenannte „stille Tage“ (in einigen Ländern auch als „stille Feiertage“ bezeichnet) vor, an denen besondere Einschränkungen zu beachten sind, die jedoch von Land zu Land unterschiedlich sind. Am bekanntesten ist wohl das Tanzverbot am Karfreitag, das in fast allen deutschen Ländern Gültigkeit besitzt. Auch erhalten Filmproduktionen nach der offiziellen Erklärung der FSK bezüglich des § 29 keine Feiertagsfreigaben, deren „Charakter diese[n] [stillen] Feiertage[n] so sehr widerspricht, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist“. In Sachsen und Bayern fallen auch einige hohe Kirchentage, die nicht gesetzlich arbeitsfrei sind (z. B. Mariä Empfängnis) unter den Schutz der stillen Tage. Der außer in Sachsen 1995 überall als Feiertag abgeschaffte Buß- und Bettag ist derart geschützt, auch dem Volkstrauertag als staatlich angeordnetem Gedenktag kommt in allen Ländern eine über den regulären Sonntagsschutz hinausgehende Bedeutung zu. Manchmal ist nur die Zeit des Hauptgottesdienstes geschützt, manchmal der ganze Tag und manchmal nur der Nachmittag und der Abend. Genaueres muss im Einzelfall den Feiertagsgesetzen der Länder entnommen werden."


Das eben ist nicht Pluralismus, sondern Gleichmacherei.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)


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RE: beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung? - von schmalhans - 10-07-2012, 10:09

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