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beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung?
#62
(10-07-2012, 09:55)schmalhans schrieb: Willst du etwa behaupten, in den protestantischen Religionsgemeinschaften dürfe jede/r glauben, was er/sie will, so lange es nur die innerste Überzeugung sei?

Warum sollte das so sein? Wer nicht an das Glaubensbild der Protestanten glaubt muss doch diesem Verein nicht länger angehören.

(10-07-2012, 09:55)schmalhans schrieb: Aus der RKK kann man dann nicht wieder austreten. Vertritt man die vorgeschriebene Lehrmeinung nicht (mehr), ist man ein "Ketzer".

Ist das für denjenigen der Austritt von Bedeutung, was die Organisation aus der er ausgetreten ist über ihn denkt?
Im Grunde dürfte es ihm doch sch...egal sein. Er hat mit dem Verein ja nix mehr am Hut.
Und wenn die RKK das nun mal so sieht, dann ist das halt so.


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RE: beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung? - von Gundi - 10-07-2012, 10:06

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