09-07-2012, 22:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-07-2012, 22:10 von schmalhans.)
(09-07-2012, 21:45)petronius schrieb:(09-07-2012, 21:08)Harpya schrieb: Körperteile abschneiden ist nun mal eine Verstümmelung und Körperverletzung
dann mußt du die meisten chirurgen in den knast stecken
schon mal drüber nachgedacht, daß es zwischen schwarz und weiß noch was gibt?
"Eine Operation erfüllt nach der geltenden Rechtslage in Deutschland den Straftatbestand der Körperverletzung (vgl. §§ 223 ff. StGB). Sie ist also nur rechtmäßig, wenn zugleich ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Im Normalfall besteht ein solcher in der Einwilligung des Patienten, nachdem dieser über den geplanten Eingriff aufgeklärt worden ist. Um das Risiko einer Strafbarkeit zu vermeiden, wird die erfolgte Aufklärung und die Einwilligung des Patienten üblicherweise mit einer Einverständniserklärung dokumentiert." *http://de.wikipedia.org/wiki/Operation_(Medizin)
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)