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beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung?
#24
Ich verkürze den Eingangsbeitrag auf die Fragen (Verwendung des ‚list‘-Tokens von mir):
(08-07-2012, 14:17)petronius schrieb: für mich stellen sich hier drei fragen:
  1. auf welche aspekte darf sich erziehung beziehen?
  2. wer darf erzieherisch wirken?
  3. wie weit darf dabei der zwang gehen?
die argumentation der antireligiösen beschneidungsgegner stellt sich mir so dar:
  1. religion hat in der erziehung völlig ausgeklammert zu werden
  2. im zweifel hat der staat das primat über die eltern
  3. es darf keinesfalls zwang als körperliche maßnahme ausgeübt werden, aber auch weltanschauliche zuordnung stellt bereits eine unzulässige zwangsmaßnahme dar

Zu 1.: Auf welche Aspekte darf sich Erziehung beziehen?
Ich stimme der Auffassung zu, dass es gar nicht möglich ist, bestimmte Aspekte aus der Erziehung auszuklammern. Ob das Ausklammern wünschenswert ist oder nicht, spielt letztlich keine nennenswerte Rolle, denn Erziehung findet bei allen sozialen Kontakten und mit allen Personen des Umfeldes statt. In der Regel haben die so genannten „Bezugspersonen“ den größten Einfluss. Meines Erachtens wird oft verkannt, dass Kinder auch dann erzogen werden, wenn scheinbar keine Erziehung stattfindet. Die Frage ist dann nur, ob das Resultat dem Jugendlichen selbst und seiner Umgebung schadet. Jedenfalls richtet „keine Erziehung“ überwiegend Schäden an (Durchsetzen = Gewalt anwenden).

Religiöser Einfluss:
Auch hier stimme ich zu: Es ist schlicht nicht möglich, insbesondere den Glauben völlig außen vor zu lassen. Hier erzieht die Haltung aller Erwachsenen des Umfeldes als Vorbild. Ob Kinder die Mythen kennen lernen, ist weniger eine Frage der Erziehung als der Bildung. Es ist auch keine Frage, dass durch die Taufe (und andere Riten) „nicht groß etwas passiert“. Hier spielen die Glaubwürdigkeit der Eltern und Paten, ihre Konsequenz und die Geborgenheit in Familie und Gemeinde die entscheidende Rolle. Halte ich damit zurück, gerate ich als „Erziehungsverpflichteter“ leicht in Widerspruch zu meiner eigenen Haltung, was Kinder als Verunsicherung bemerken. Es muss erst einmal eine klare Haltung in Sachen des sozialen Miteinanders geschaffen werden! Dass es Andere Grundauffassungen gibt, lernen Kinder und Jugendliche früh genug. Dann muss man halt sagen: „Was Andere machen und denken, können wir bestenfalls tolerieren. Bei uns ist es aber anders.“ – Abgesehen davon: Sooo anders ist es im Normalfall gar nicht!

Zu 2.: Wer darf erzieherisch wirken?
Hierzu schließe ich mich Petronius an: Es sind zunächst die Bezugspersonen, die den Lebensweg erziehend begleiten. Nur in besonders negativen Fällen (Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch, kommerzielle Ausbeutung) ist die Gesellschaft gefordert.

Zu 3.: wie weit darf dabei der zwang gehen?
Hier ist die Frage, was man unter „Zwang“ versteht. Pflichten und Grenzen und die Konsequenz aus ihrer Vernachlässigung bzw. Überschreitung sind kein Zwang. Anderenfalls wären die Straßenverkehrsordnung und ihre Sanktionen „Zwang“. Insofern unterliegen Kinder wie Erwachsene stetigen „Zwängen“. Ich würde Zwang als etwas definieren, was körperliche oder seelische Gewalt beinhaltet (Prügel oder Liebesentzug als Beispiele), die mit dem Fehlverhalten in keinerlei Zusammenhang stehen. Ich denke Petronius hat hier schon die korrekten Beispiele aufgezählt. (Ich erinnere daran: Kein Fernsehen, bis das Zimmer wieder aufgeräumt ist).

Einfluss durch die Gemeinde
Die Grundstrukturen menschlichen Zusammenlebens, werden unter anderem in der religiösen Gemeinde erlebbar. Andere mögen andere Erfahrungen gemacht haben, meine Erfahrungen sind sehr positiv, namentlich dann, wenn man mittun möchte. Zumindest lernt man anderes wert zu schätzen, als herum zu hängen, zu saufen oder Streiche zu spielen.
Religion nur zu hassen, weil man mit den Mythen nicht zurechtkommt, kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe schon recht früh gelernt, dass die Geschichten (der Bibel) Versuche sind, die Tradition zu bewahren.

Der Zusammenfassung kann ich mich ohne weiteres anschließen. Ich denke auch, es ist ein Gebot der Toleranz auch divergierende Ansichten zu respektieren, was nicht heißt, sie übernehmen zu müssen!

(08-07-2012, 14:17)petronius schrieb: nachsatz zur "stellvertretenden entscheidung":
ein (klein)kind kann natürlich nicht selbst darüber entscheiden …
- oder wollen wir diese entscheidungen den forumpostern übertragen?
Icon_cheesygrin Sicherlich nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard


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RE: beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung? - von Ekkard - 09-07-2012, 21:07

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