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beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung?
#6
„Unter Erziehung versteht man die von Erziehungsnormen geleitete Einübung von Kindern und Jugendlichen in diejenigen emotionalen, charakterlichen, sozialen, intellektuellen, lebenspraktischen und körperlichen Kompetenzen, die in einer gegebenen Kultur bei allen Menschen vorausgesetzt werden.“ (Quelle : Wikipedia)
(Man beachte, dass in dieser Definition keine Rede von religiösen Kompetenzen ist.)

Ein junger Bürger unserer Gesellschaft darf alle bedeutenden Dinge seines Lebens erst ab einem bestimmten Alter tun: Heiraten, Wählen, Führerschein machen oder einer Partei beitreten, um ein paar Beispiel zu nennen. Die einzige gravierende Entscheidung, die die Eltern für ihr Kind treffen, ohne dass es eine Wahl hätte – die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. (Erst mit 14 darf das Kind diese Entscheidung rückgängig machen). Diese bestimmt von nun an sein Leben (ich wähle aus der Vielzahl der Möglichkeiten die katholische): Taufe, Kommunionsvorbereitung, Kommunion, katholischer Kindergarten, katholischer
Religionsunterricht, Jugendgruppen, Ferienfreizeiten, Jugendheim, Gebete zu allen , Jugendcamps, Wallfahrten, Kirchengänge, Messdienerschaft, Beichtpflicht, Firmunterricht – die Religionsgemeinschaft ist nun der beständige Begleiter diese jungen Menschen. Erziehung? Nicht laut o.g. Definition. Nicht die Vielfalt der Angebote wird präsentiert, schon gar nicht wird der junge Mensch in die Lage versetzt, aus der Vielzahl der Angebote die für ihn passende Wahl zu treffen … Sein weltanschauliches Leben ist bereits vorher bestimmt. Wie schwer es fällt, einer Religionsgemeinschaft den Rücken zu kehren, zeigen immer wieder Gespräche mit Menschen, selbst wenn sie gar nicht am religiösen Leben teilnehmen oder gar nicht (mehr) glauben … Ich möchte noch betonen: ich sprechen nicht vom Glauben (also dem individuellen Konglomerat von transzendenten Vorstellungen), sondern von Religion (also ein allgemein verbindliches, unverrückbares System von auf einen bestimmten Glauben basierenden Vorschriften)

Würden die Elten bereits kurz nach der Geburt über die Parteimitgliedschaft entscheiden, es ginge wohl ein Aufschrei durch das Land … Was ist so schlimm daran, wenn junge Menschen das – wie andere Entscheidungen dieser Art auch – erst ab einem bestimmten Alter entscheiden? Was fürchten die Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder? Dass die Menschen merken, dass es doch keinen Gott geben könnte?
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)


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RE: beschneidungsverbot, die zweite - was darf erziehung? - von schmalhans - 09-07-2012, 11:42

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