29-06-2012, 16:28
(29-06-2012, 15:32)schmalhans schrieb: Ich reagierte auf deinen Beitrag, dass wir "nichtbetroffenen nicht so eine gewese" (sinngemäß) darum machen sollten. Das bedeutet für mich, wenn ich es weiterdenke, dass die "Betroffenen" (also religiösen Gemeinschaften) das für sich selber regeln sollen, wie sie es handhaben wollen. Darauf hin habe ich deshalb bewusst überspitzt die Scharia genannt, die wir hier in Deutschland ja einführen könnten
wieso "wir", wenns doch nur um die betroffenen gehen soll?
unter "wir" verstehe ich erst mal die allgemeinheit, und eben nicht nur eine sich freiwillig gewissen regeln unterwerfende religionsgemeinschaft
(29-06-2012, 15:32)schmalhans schrieb: Das habe ich getan um deutlich zu machen, dass unsere Gerichte dann religionsgesetzliche Eigenarten - wie eben das Züchtigen des weiblichen Ehepartners - zulassen müssten
nein
aber wo kein kläger, da kein richter
(29-06-2012, 15:32)schmalhans schrieb: Das will ich verhindert wissen. Und das Kölner Urteil ist ein weiterer Schritt in die Richtung, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Zumindest hier, wo ich lebe
ich seh da einen unterschied - aber du willst keinen sehen
du beharrst darauf, daß bei der religiösen beschneidung ein irreversibler schaden angerichtet und somit körperverletzung betrieben wird
ich seh das nicht so
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

