16-02-2005, 11:56
Die Landeskirchen in Deutschland sind inzwischen einen Schritt weiter,
als die Diskussion mit den Evangelikalen vermuten lässt.
Viele Landeskirchen beschlossen die Praxis,
gleichgeschlechtliche Paare zu segnen und damit ihre Entscheidung zu respektieren und als etwas zu betrachten,
das Gott zu segnen bereit ist.
Dabei wird vor allem zweierlei deutlich,
was in den Evangelikalen-Argumenten, die auch Yentl aufgezählt hat, fehlt:
1. Liebe unter Gleichgeschlechtlichen ist keine Sache einer Sexual-Praktik, sondern
eine innere Zuneigung zum gleichgeschlechtlichen Partner mit der ganzen Person.
2. Befürworter und Gegner dieser kirchlichen Regelung haben sich gegenseitig zu respektieren.
So viel Pluralismus muss in einer Kirche sein,
sonst wird sie der Interpretationsoffenheit der umstrittenen Bibelstellen, und damit der Bibelauslegung überhaupt, nicht gerecht.
Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg:
Stellungnahme zur Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
Der folgende Text wurde im November 2002 von der Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg beschlossen. Die Synode hat 198 stimmberechtigte Mitglieder. Eine große Mehrheit war dafür, es gab 13 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen.
Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
"Wenn zwei Menschen gleichen Geschlechts eine Lebensgemeinschaft miteinander gründen,
dies durch eine standesamtliche Eintragung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz veröffentlichen
und als Christen oder Christinnen in der Gemeinde um den Segen Gottes für ihren gemeinsamen Weg bitten,
so kann dies mit einer Andacht mit Fürbitte und Segenszuspruch in der Gemeinde geschehen.
Voraussetzung ist, dass der Gemeindekirchenrat grundsätzlich solchen Andachten zugestimmt hat,
und dass der ordinierte Mitarbeiter oder die ordinierte Mitarbeiterin hierzu bereit ist.
Das Konsistorium wird gebeten, Literatur und Arbeitsmaterialien zur Entscheidungshilfe für die Gemeinden zur Verfügung zu stellen.
In dieser Andacht soll zum Ausdruck kommen, dass
- zwei Menschen verbindlich und dauerhaft miteinander leben wollen,
- sie füreinander Verantwortung tragen wollen und
- sie für ihren gemeinsamen Weg die Fürbitte der Gemeinde und Gottes Segen erbitten.
Elemente der Andacht können sein:
Psalmgebet, biblische Lesung, Predigt, Fürbitte und Segenszuspruch.
Die Landessynode respektiert bei dieser Entscheidung auch die Haltung derjenigen in unserer Kirche und in der Landessynode, die aufgrund bestehender schwerwiegender Unterschiede in Fragen der Schriftauslegung die hier vorgesehenen Schritte nicht mittragen können."
http://www.huk.org/texte/berlin-brandenb...e-2002.htm
als die Diskussion mit den Evangelikalen vermuten lässt.
Viele Landeskirchen beschlossen die Praxis,
gleichgeschlechtliche Paare zu segnen und damit ihre Entscheidung zu respektieren und als etwas zu betrachten,
das Gott zu segnen bereit ist.
Dabei wird vor allem zweierlei deutlich,
was in den Evangelikalen-Argumenten, die auch Yentl aufgezählt hat, fehlt:
1. Liebe unter Gleichgeschlechtlichen ist keine Sache einer Sexual-Praktik, sondern
eine innere Zuneigung zum gleichgeschlechtlichen Partner mit der ganzen Person.
2. Befürworter und Gegner dieser kirchlichen Regelung haben sich gegenseitig zu respektieren.
So viel Pluralismus muss in einer Kirche sein,
sonst wird sie der Interpretationsoffenheit der umstrittenen Bibelstellen, und damit der Bibelauslegung überhaupt, nicht gerecht.
Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg:
Stellungnahme zur Frage der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
Der folgende Text wurde im November 2002 von der Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg beschlossen. Die Synode hat 198 stimmberechtigte Mitglieder. Eine große Mehrheit war dafür, es gab 13 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen.
Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften
"Wenn zwei Menschen gleichen Geschlechts eine Lebensgemeinschaft miteinander gründen,
dies durch eine standesamtliche Eintragung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz veröffentlichen
und als Christen oder Christinnen in der Gemeinde um den Segen Gottes für ihren gemeinsamen Weg bitten,
so kann dies mit einer Andacht mit Fürbitte und Segenszuspruch in der Gemeinde geschehen.
Voraussetzung ist, dass der Gemeindekirchenrat grundsätzlich solchen Andachten zugestimmt hat,
und dass der ordinierte Mitarbeiter oder die ordinierte Mitarbeiterin hierzu bereit ist.
Das Konsistorium wird gebeten, Literatur und Arbeitsmaterialien zur Entscheidungshilfe für die Gemeinden zur Verfügung zu stellen.
In dieser Andacht soll zum Ausdruck kommen, dass
- zwei Menschen verbindlich und dauerhaft miteinander leben wollen,
- sie füreinander Verantwortung tragen wollen und
- sie für ihren gemeinsamen Weg die Fürbitte der Gemeinde und Gottes Segen erbitten.
Elemente der Andacht können sein:
Psalmgebet, biblische Lesung, Predigt, Fürbitte und Segenszuspruch.
Die Landessynode respektiert bei dieser Entscheidung auch die Haltung derjenigen in unserer Kirche und in der Landessynode, die aufgrund bestehender schwerwiegender Unterschiede in Fragen der Schriftauslegung die hier vorgesehenen Schritte nicht mittragen können."
http://www.huk.org/texte/berlin-brandenb...e-2002.htm
"Tradition ist die Weitergabe des Feuers, nicht die Anbetung der Asche!" (Gustav Mahler nach Thomas Morus)


