07-03-2012, 08:24
(07-03-2012, 00:30)Ekkard schrieb: Solange ein Staat weiterexistiert, muss er auch die Lasten vergangener Schuld tragen (Opferausgleich).
Hier sehe ich aber eine gewisse Problematik,...gibt es da sowas wie eine Verjährung? Wenn ja, wer legt die Verjährungsdauer fest? Sind dann zB die Taten des 30Jährigen Krieges verjährt und die des 2.Wk nicht? Rein Juristisch gesehen existieren die entsprechenden Nachfolgestaaten noch immer,..
Und Wenn es keine Verjährung gibt,.na dann muß sich Italien als Nachfolgestaat von S.P.Q.R. aber warm anziehen, bei den theoretisch möglichen Forderungen durch die ehemaligen besetzten Gebiete,..Iberien, Gallien, usw,..

Aut viam inveniam aut faciam