11-02-2012, 00:34
So etwas kommt heraus, wenn verkürzt wird, was sich ausführlich ganz anders liest. Offensichtlich handelt es sich um Zuschüsse, die aus vormaligen Enteignungen resultieren - gewissermaßen eine Entschuldung des Staates. Es wäre zu klären, welche Sonderfälle vorliegen. Der Normalfall ist der, dass die Gemeinden ihre Kirchen selbst finanzieren müssen. Und so kenne ich das auch aus eigener Erfahrung.
Man sollte nicht bestimmte Sonderregelungen und -fälle als "allgemeine Praxis" hinstellen. Das ist unredlich.
Man sollte nicht bestimmte Sonderregelungen und -fälle als "allgemeine Praxis" hinstellen. Das ist unredlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

