01-02-2012, 13:20
Liebe Mitleser und Mitschreiber,
Insbesondere durch die Nachfrage von Petronius in #8 angeregt, stelle ich mir folgende Fragen und versuche dazu eine Antwort:
Wer oder was gibt mir das Recht, von der gesellschaftlichen Organisation Katholische Kirche eine innere Demokratisierung einzufordern und die Macht, diesen Rechtsanspruch auch durchzusetzen?
Hier mein Versuch einer Antwort zur ersten Teil-Frage nach der Berechtigung solcher Forderung:
Ich bin kein Fachmann, aber ich gehe davon aus, dass sich dieses Anrecht aus den Menschenrechten, unserer Verfassung und den rechtsstaatlichen Gesetzen ableiten lassen dürfte.
Viel wichtiger erscheint mir jedoch die zweite Teil-Frage, nämlich die Frage nach der Macht zur Durchsetzung solcher Ansprüche:
Dazu meine optimistische Antwort in Kürze: In unserer weitgehend demokratischen Gesellschaft gibt es – in zufälliger Reihenfolge aufgezählt - die Macht des Rechtsstaates, die Macht einflussreicher Gruppen und Personen (Politiker und Parteien), die Macht der Medien und die Macht der demokratischen Mehrheit. Wer diese Mächte zu aktivieren versteht, der kann auch die die Amtskirche auf den rechtsstaatlichen Weg zwingen.
Einige weitere Gedanken zu Frage und Antwort 2:
Richtig! Die Kirche ist keine demokratische sondern eine hierarchisch durchstrukturierte Organisation. Ihre Machthaber (Papst und Kurie sowie vielleicht noch Kardinäle und Bischöfe) begründen ihre absolute Entscheidungshoheit damit, dass alleine sie von Jesus selbst dazu authorisiert seien, über Glaubensfragen, aber darüber hinaus auch die Grundlinien der Gestaltung innerkirchlichen Lebens, von oben nach unten zu entscheiden.
In Folge dessen gibt es auch kaum Ansatzpunkte zu einer solchen Veränderungen in Richtung von mehr Demokratie innerhalb der Kirche. So lassen sich innerkirchlich wohl kaum irgendwelche Rechtsansprüche auf Verfahrensweisen demokratische Willensbildung von unten nach oben begründen, geschweige denn durchsetzten. Und natürlich gibt es, ebenfalls in Folge dieser Tatsache einer hierarchischen Tradition, innerhalb der Kirche auch keine Verfahrensweisen repräsentativer, geschweig denn direkter Demokratie zu einer Willensbildung von unten nach oben.
Ein Rechtsanspruch auf innerkirchliche Demokratie ist innerhalb der Kirche – zumindest kurz oder mittelfristig gesehen- kaum ableitbar geschweige denn durchsetzbar.
Es bleibt also nur der Weg, solche Verfahrensweisen von außen über Staat und Gesellschaft auf politischem Wege durchzusetzen.
Gibt es Chancen zu Erfolg zu kommen:
These 1: Eine gesellschaftlliche Mehrheit einschließlich der Medien (Presse, Rundfunk und Fernsehen, Internet) ist dieser Amtsmacht Kirche gegenüber zumindest sehr kritisch eingestellt. Damit besteht die Chance eines Weges über die Öffentlichkeit. Politiker werden sich dieser Forderung zumindest zwecks Stimmenfang, vielleicht sogar aus Überzeugung, anschließen.
These 2: Ein demokratischer Staat darf für eine undemokratisch verfasste gesellschaftliche Vereinigung (Körperschaft) keine Steuern nicht Steuern einheben. Er muss zumindest für den Bereich der Finanzen von der Kirche eine demokratische Struktur fordern.
Die Finanzhoheit ist ein - wenn nicht sogar der - entscheidende Schlüssel zur Durchsetzung des Mitgliederwillens von unten nach oben.
Ich vermute, dass sich eine solche Pflicht eines demokratischen Staates, auch für gesellschaftliche Vereinigungen (Körperschaften) innere Demokratie einzufordern, auf dem Rechtswege durchsetzen lässt.
Es wäre die Aufgabe interessierter Personen, das Folgende zu prüfen: Kann die Schaffung demokratischer Strukturen in der Kirche relativ kurzfristig über den staatlichen Rechtsweg oder vielleicht sogar schon über die glaubhafte Drohung, diesen Weg zu beschreiten, auch von Einzelpersonen oder von einer Minderheit durchgesetzt werden?
In freudiger Erwartung weiterführender oder kritischer Beiträge
grüßt
dalberg
Insbesondere durch die Nachfrage von Petronius in #8 angeregt, stelle ich mir folgende Fragen und versuche dazu eine Antwort:
Wer oder was gibt mir das Recht, von der gesellschaftlichen Organisation Katholische Kirche eine innere Demokratisierung einzufordern und die Macht, diesen Rechtsanspruch auch durchzusetzen?
Hier mein Versuch einer Antwort zur ersten Teil-Frage nach der Berechtigung solcher Forderung:
Ich bin kein Fachmann, aber ich gehe davon aus, dass sich dieses Anrecht aus den Menschenrechten, unserer Verfassung und den rechtsstaatlichen Gesetzen ableiten lassen dürfte.
Viel wichtiger erscheint mir jedoch die zweite Teil-Frage, nämlich die Frage nach der Macht zur Durchsetzung solcher Ansprüche:
Dazu meine optimistische Antwort in Kürze: In unserer weitgehend demokratischen Gesellschaft gibt es – in zufälliger Reihenfolge aufgezählt - die Macht des Rechtsstaates, die Macht einflussreicher Gruppen und Personen (Politiker und Parteien), die Macht der Medien und die Macht der demokratischen Mehrheit. Wer diese Mächte zu aktivieren versteht, der kann auch die die Amtskirche auf den rechtsstaatlichen Weg zwingen.
Einige weitere Gedanken zu Frage und Antwort 2:
Richtig! Die Kirche ist keine demokratische sondern eine hierarchisch durchstrukturierte Organisation. Ihre Machthaber (Papst und Kurie sowie vielleicht noch Kardinäle und Bischöfe) begründen ihre absolute Entscheidungshoheit damit, dass alleine sie von Jesus selbst dazu authorisiert seien, über Glaubensfragen, aber darüber hinaus auch die Grundlinien der Gestaltung innerkirchlichen Lebens, von oben nach unten zu entscheiden.
In Folge dessen gibt es auch kaum Ansatzpunkte zu einer solchen Veränderungen in Richtung von mehr Demokratie innerhalb der Kirche. So lassen sich innerkirchlich wohl kaum irgendwelche Rechtsansprüche auf Verfahrensweisen demokratische Willensbildung von unten nach oben begründen, geschweige denn durchsetzten. Und natürlich gibt es, ebenfalls in Folge dieser Tatsache einer hierarchischen Tradition, innerhalb der Kirche auch keine Verfahrensweisen repräsentativer, geschweig denn direkter Demokratie zu einer Willensbildung von unten nach oben.
Ein Rechtsanspruch auf innerkirchliche Demokratie ist innerhalb der Kirche – zumindest kurz oder mittelfristig gesehen- kaum ableitbar geschweige denn durchsetzbar.
Es bleibt also nur der Weg, solche Verfahrensweisen von außen über Staat und Gesellschaft auf politischem Wege durchzusetzen.
Gibt es Chancen zu Erfolg zu kommen:
These 1: Eine gesellschaftlliche Mehrheit einschließlich der Medien (Presse, Rundfunk und Fernsehen, Internet) ist dieser Amtsmacht Kirche gegenüber zumindest sehr kritisch eingestellt. Damit besteht die Chance eines Weges über die Öffentlichkeit. Politiker werden sich dieser Forderung zumindest zwecks Stimmenfang, vielleicht sogar aus Überzeugung, anschließen.
These 2: Ein demokratischer Staat darf für eine undemokratisch verfasste gesellschaftliche Vereinigung (Körperschaft) keine Steuern nicht Steuern einheben. Er muss zumindest für den Bereich der Finanzen von der Kirche eine demokratische Struktur fordern.
Die Finanzhoheit ist ein - wenn nicht sogar der - entscheidende Schlüssel zur Durchsetzung des Mitgliederwillens von unten nach oben.
Ich vermute, dass sich eine solche Pflicht eines demokratischen Staates, auch für gesellschaftliche Vereinigungen (Körperschaften) innere Demokratie einzufordern, auf dem Rechtswege durchsetzen lässt.
Es wäre die Aufgabe interessierter Personen, das Folgende zu prüfen: Kann die Schaffung demokratischer Strukturen in der Kirche relativ kurzfristig über den staatlichen Rechtsweg oder vielleicht sogar schon über die glaubhafte Drohung, diesen Weg zu beschreiten, auch von Einzelpersonen oder von einer Minderheit durchgesetzt werden?
In freudiger Erwartung weiterführender oder kritischer Beiträge
grüßt
dalberg