(22-01-2012, 16:12)indymaya schrieb: Darin, daß der Vater des "Ungeborenen" die Verantwortung und die rechtlichen Konsequenzen für seine "Zeugung" übernehmen muß
das muß er doch - so ist die rechtslage
(22-01-2012, 16:12)indymaya schrieb: und nicht die Möglichkeit hat die Mutter und das Kind "an´s Messer zu liefern"
das kann er nicht - so ist die rechtslage
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[entfernt, weil persönliche Beurteilung./Ekkard]
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)