15-01-2012, 15:42
(15-01-2012, 15:21)Gerhard schrieb: Auch für mich als Staatsbediensteter gelten andere Ansprüche als bei einer Fabrikarbeiterin/einem Fabrikarbeiter
na sicher. an dich besteht z.b. kein anspruch, einen akkord zu erfüllen
aber um so was - unterschiedliche berufliche ansprüche - gehts doch hier nicht
(15-01-2012, 15:21)Gerhard schrieb: Wenn ich mir das geleistet hätte, was über Herrn Wulff als Ministerpräsident durch Veröffentlichung in den Medien im Raum steht wie zum Beispiel Annahme eines viel zu günstigen Kredits und der Kreditgeber gleichzeitig "mein Kunde" im öffentlichen Dienst wäre, so dürfte ich allergrößte Schwierigkeiten, wahrscheinlich nicht nur disziplinarischer sondern sogar strafrechtlicher Art erwarten
hast du denn hrn. wulff schon angezeigt? oder regst du dich einfach schon mal präventiv über irgendwas auf, was wolkig "im raum steht",so als ob es bereits strafrechtlich erwiesen wäre?
ich geh doch davon aus, daß hr. wulff ebenso in strafrechtlicher hinsicht belangt bzw.davor seine vermeintlichen verfehlungen strafrechtlich untersucht werden wie die eines gerhard oder petronius
auch wenn ihm strafrechtlich nichts nachgewiesen werden kann, natürlich hat sein gebaren ein g'schmäckle. aber nicht deshalb, weil er nun bundespräsident wäre - sondern auch dann, wenn er bloßer ministerpräsident geblieben oder eben ein ganz normaler beamter von nebenan wäre
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

