14-01-2012, 23:59
(14-01-2012, 21:14)petronius schrieb: ich wußte bis jetzt nicht, daß ich der einzige bin, der von einem straßenkehrer genausowenig betrogen werden will wie von einem richter
Du missverstehst mich. Ich habe den Straßenkehrer nicht ausgenommen. Aber trotzdem würden die meisten an einen Richter höhere Maßstäbe anlegen als an einen Straßenkehrer. Wie bei vielen Berufen. Es gibt etliche Jobs, für die du einen guten Leumund brauchst oder ein polizeiliches Führungszeugnis, während das bei anderen egal ist.
(14-01-2012, 21:14)petronius schrieb: ist für dich denn der buprä eine vertrauensperson?
Nein. Aber ich fordere von ihm ein besonderes Maß an Integrität.
(14-01-2012, 21:14)petronius schrieb: verunglimpfung eines streifenpolizisten auch. für den übrigens auch dieselben regeln in sachen bestechlichkeit bzw. vorteilsnahme gelten. die von dir behauptete sonderstellung des buprä halte ich für schimäre
Das stimmt nicht. Auch wenn viele es meinen, gibt es den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht. Das ist eine Beleidigung wie jede andere auch und wird nicht pauschal mit 3 Monaten Haft bestraft. Verunglimpfung des Bundespräsidenten schon.
Erst wenn es um unbedeutenden Kleinkram geht, werden Auseinandersetzungen wirklich bitter.