14-01-2012, 20:58
(14-01-2012, 20:32)petronius schrieb: über diese brücke geh ich nicht
entweder etwas ist moralisch, strafrechtlich oder sonstwie fragwürdig oder eben nicht. das kann nicht von der gerade betroffenen person abhängen
ich weigere mich, mit zweierlei maß zu messen. sonst fallen wir schnell auf der anderen seite vom pferd und landen wieder beim gottesgnadentum
Natürlich kannst du sagen, dass jeder gleich integer sein sollte. Aber an diese Vorgabe halten wir uns real nicht. Keiner von uns. Wir messen immer mit zweierlei Maß, ganz automatisch. Jeder von uns wird von einem Richter mehr Integrität verlangen als von einem Straßenkehrer.
Das ist übrigens auch juristisch so. Auch da gibt es besonders schwere oder mildernde Umstände, abhängig von der Person, die eine Tat verübt hat und von der Rolle und Funktion, die sie ausübt. Wenn eine Vertrauensperson einen Betrug begeht, dann wiegt das schwerer wie in anderen Fällen.
Das ist übrigens auch beim Bundespräsidenten so. Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist eine Straftat. Das Amt ist also gegenüber jedem anderen mit einer Sonderstellung versehen. Der muss der Amtsträger aber auch gerecht werden.
Erst wenn es um unbedeutenden Kleinkram geht, werden Auseinandersetzungen wirklich bitter.