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Die Erlaubnis Ungläubige zu verachten / töten
#13
(09-01-2012, 09:58)Bion schrieb: .....

Zitat:Die Juden, im Koran als Banu Isra'il, die Kinder Israels bezeichnet, gelten zusammen mit den Christen als "Schriftbesitzer" oder "Leute der Schrift" (al-kitab), da sie als Inhaber von göttlichen Offenbarungsschriften anzusehen sind (tawrat: Thora; zabur: Psalmen; indjil: Evangelium). Auch wenn diese Schriften nach islamischer Auffassung nicht mehr ihrer ursprünglichen Authentizität entsprechen, sondern verfälscht sind, sichern sie ihren Anhängern dennoch eine vor Anders- beziehungsweise Ungläubigen bevorzugte Stellung in der islamischen Gesellschaft (dhimmi). Unter anderem gegen Entrichtung einer Kopfsteuer (djizya) wird ihnen freie Religionsausübung usw. bei entsprechend vertraglich geregelten Bedingungen zugestanden.

Mit den "Ungläubigen", die dem Koran nach mit großer Härte zu verfolgen sind, sind (die mekkanischen) Polytheisten gemeint.

dank!
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RE: Die Erlaubnis Ungläubige zu verachten / töten - von Artist - 09-01-2012, 22:02

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