06-01-2012, 15:13
(06-01-2012, 09:17)petronius schrieb:(05-01-2012, 23:41)Gundi schrieb: Religiöse Gebäude und Zentren dienen ja auch in der Regel einer recht breiten Bevölkerungsggruppe. Sollte der Staat nicht auch hierbei in der Pflicht sein dafür zu sorgen, dass die Religion ausgelebt werden kann, so wie er generell versuchen sollte auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen?
noch mal: solange das in gleicher art und weise wie auch bei anderen derartigen einrichtungen geschieht, meinetwegen. nur wird das dörfliche jugendzentrum ja eben nicht in gleicher art und weise unterstützt wie die kirche!
Hier stimme ich dir zu. Hat nur leider eher weniger mit meiner Antwort zu tun.
(06-01-2012, 09:17)petronius schrieb: hast du irgendwie probleme mit dem verständnis des begriffs "sonderrechte"?
es kann nicht sein, daß menschen das recht auf bevorzugte behandlung haben, nur weil sie religiös sind oder sich als solches deklarieren
Meine von dir zitierte Antwort bezog sich auf eine Aussage von d.n., nach welchem Glaubensgebäude wie Moscheen, Kirchen, Stupa nicht vom Staat mitfinanziert werden sollen.
Inwiefern findet denn hier eine "bevorzugte Behandlung" statt? Soll man den Atheisten auch ein Gemeinschaftshaus bauen?
Kann hier die "Sonderrechte" nicht erkennen. Immerhin sollte dieses recht jeder Glaubensgemeinschaft offen stehen. Das heist der Christ finanziert auch die Stupa mit, der Moslem die Kirche, der Buddhist die Moschee.
Ich denke was die Finanzierung von sozialen Einrichtungen angeht sind wir uns einig.