06-01-2012, 09:17
(05-01-2012, 23:41)Gundi schrieb: Religiöse Gebäude und Zentren dienen ja auch in der Regel einer recht breiten Bevölkerungsggruppe. Sollte der Staat nicht auch hierbei in der Pflicht sein dafür zu sorgen, dass die Religion ausgelebt werden kann, so wie er generell versuchen sollte auf die Bedürfnisse der Bürger einzugehen?
noch mal: solange das in gleicher art und weise wie auch bei anderen derartigen einrichtungen geschieht, meinetwegen. nur wird das dörfliche jugendzentrum ja eben nicht in gleicher art und weise unterstützt wie die kirche!
hast du irgendwie probleme mit dem verständnis des begriffs "sonderrechte"?
es kann nicht sein, daß menschen das recht auf bevorzugte behandlung haben, nur weil sie religiös sind oder sich als solches deklarieren
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)