18-12-2011, 14:45
(18-12-2011, 12:14)humanist schrieb: Dann zeige doch bitte die religiösen Charakteristika an ihnen auf.
Das habe ich doch anhand des Beispieles mit der Menschenwürde bereits.
Auch habe ich dich gefragt :
"Wie würdest du denn Religiosität definieren ?
Ist das Bekenntnis zu den Menschenrechten und zur Menschenwürde wirklich so weit entfernt von religiösen Bekenntnissen ? "
Wo siehst du denn nun die Unterschiede ?
Auch bei der Menschenwürde wird etwas "Transzendentes", also weder empirisch noch sonstwie nachweisbares, als geglaubte Tatsache hingestellt, weil es Ausdruck eines Menschenbildes und einer moralischen Haltung ist.