18-07-2011, 19:52
(16-07-2011, 08:46)d.n. schrieb: Doch, dem Atheisten wird eben diese Wahlmöglichkeit Kopfbedeckung oder nicht weggenommen,..jeder Religiöse kann, auch wenn er es eigentlich nicht ist, als "Strenggläubiger" das Tragen einer Kopfbedeckung am Foto durchsetzen, ODER es eben bleiben lassen,..rein durch Berufung auf eine Plicht seiner Religion,egal ob er sie sonst ausübt oder nicht,...
Ebendiese Wahlmöglichkeit ist dem Atheisten verwehrt,..dadurch entsteht eine Ungleichbehandlung, und ebendiese wollte Hr. Alm aufzeigen und ad absurdum führen
Ich dachte auf dem Führerscheinfoto kann jeder tragen was er möchte? Weshalb dann "Wahlmöglichkeit verwehrt"?
Hr. Alm hat doch im Grunde lediglich sein Recht wahrgenommen, dass er doch aber auch ohne eine Religion zu gründen hat. Oder nicht?
