14-07-2011, 22:43
(14-07-2011, 22:24)t.logemann schrieb: Nur - wenn die Abhöraktion ohne richterlichen Beschluss erfolgte, ist in der Regel das abgehörte Gespräch nicht "gerichtsverwehrtbar").Hier geht es aber darum, daß die ganze deutsche Bevölkerung, auf Grund der abertausenden Gesetze und Vorschriften bereits kriminalisiert ist. Bei einer "Obrigkeit" mit Big Brother Mentalität
wird es immer wahrscheinlicher unter einem Damokles Schwert zu leben.