30-06-2011, 08:04
Hallo Gerhard,
eine situativ bedingte Telefonüberwachung gibt es ja ohnehin schon. Wenn gezielte Handyüberwachungen stattfinden, steht da aus meiner Sicht auch nichts entgegen. Solange es einer fokussierten Verbrechensbekämpfung oder auch -vorbeugung gilt, was steht dagegen?
Nur wenn es um mögliche Rundumschläge geht, dann kräuselt es mir die Stirn!
Gruß
eine situativ bedingte Telefonüberwachung gibt es ja ohnehin schon. Wenn gezielte Handyüberwachungen stattfinden, steht da aus meiner Sicht auch nichts entgegen. Solange es einer fokussierten Verbrechensbekämpfung oder auch -vorbeugung gilt, was steht dagegen?
Nur wenn es um mögliche Rundumschläge geht, dann kräuselt es mir die Stirn!
Gruß
