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beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte?
#76
(11-07-2012, 10:47)schmalhans schrieb: Darf ich jetzt dagegen sein? Danke.

du machst dich zum anwalt der 2% und kriminalisierst 98%
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
#77
(11-07-2012, 10:56)schmalhans schrieb:
(11-07-2012, 10:52)petronius schrieb: das ist so pauschal nicht wahr, wurde dir auch schon mehrfach gesagt, und daher nehme ich mir das recht heraus, deine aussage als (vorsätzlichen) unfug zu sehen

Schade, ich hätte mir Argumente oder Beweise gewünscht statt einer Behauptung

wurden längst vorgebracht, aber du nimmst ja nicht zur kenntnis, daß nur eine verschwindende minderheit der gläubigen dem fundamentalismus anhängt
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
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#78
(11-07-2012, 11:02)schmalhans schrieb:
(11-07-2012, 10:58)petronius schrieb: du praktizierst selbst, was du anderen vorwirfst

hab ich aber auch schon gesagt

Ich tue was, bitte?

steht doch da schwarz auf hellblau Icon_rolleyes
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#79
(11-07-2012, 11:09)petronius schrieb: bei einer impfung?

das wär mir neu

ob ich mein kind gegen fsme impfen lasse oder nicht, entscheidet doch nicht der arzt

Ja, bei einer Impfung.
"Eine Impfung stellt – wie auch jede andere medizinische Behandlungsmaßnahme – juristisch gesehen eine Körperverletzung dar. Die Körperverletzung ist nur dann nicht rechtswidrig, wenn die Einwilligung des Behandelten oder der Eltern vorliegt oder ein Vormundschaftsgericht die Einwilligung der Eltern ersetzt. Die Aufklärung des Behandelten oder der Eltern ist die Grundlage dieser Einwilligung. Die Verantwortung der Eltern bezieht sich dabei in erster Linie darauf, ihr Kind vor schweren Krankheiten zu schützen, in zweiter jedoch auch auf die Gesellschaft."
"Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind in Deutschland Grundlage für die Festlegung der „öffentlich empfohlenen Impfungen“. Letztere werden durch die Gesundheitsbehörden der Bundesländer definitiv festgelegt."
(Quelle: Wikipedia)

Dazu gehört auch die FSME-Impfung. Die Eltern entscheiden letztendlich nur, ob sie die Möglichkeit für ihr Kind wahrnehmen oder nicht.

Ist das nicht off-topic? Aber du hast mich ja gefragt ...
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#80
(11-07-2012, 11:10)schmalhans schrieb:
(11-07-2012, 10:50)petronius schrieb: und ob es sich hier um körperverletzung handelt, muß erst ausjudiziert werden

Das es sich dabei - wie bei jedem medizinischen Eingriff - sehr wohl um Körperverletzung handelt, wurde hier bereits mehrfach nachgewiesen

du hast eine juristische meinung vorgetragen - mehr nicht

(11-07-2012, 11:10)schmalhans schrieb: Es geht nur darum, ob dieser Eingriff auch strafbar ist

gut, ich präzisiere: natürlich meinte ich eine strafbare körperverletzung

im allgemeinen sprachgebrauch wird niemand eine medizinische maßnahme mit einwilligung des patienten (oder dessen stellvertreters) als "körperverletzung" bezeichnen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
#81
(11-07-2012, 11:23)schmalhans schrieb: Ist das nicht off-topic? Aber du hast mich ja gefragt ...

on topic komt von dir doch soweiso nichts

und in deinem text steht nirgends, daß der arzt über die notwendigkeit einer impfung entscheidet
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#82
(11-07-2012, 10:37)petronius schrieb:
(11-07-2012, 01:22)Harpya schrieb: Ich setze mich gerne dem Vorwurf aus Gesetze zu befolgen, besonders wenn sie die Unversehrtheit des Leibes bei Schuzbefohlenen betreffen.
Ich mache mich nicht speziell zu Anwalt für irgendwas, ich würde auch gegen Vergehen wegen Steuerflucht protestieren

früher gabs mal die blockwarte Icon_rolleyes
Was soll denn jetzt die Bezeichnung für Helfer
des Reichsluftschutzbundes her, noch sebst erlebt was ?
#83
(11-07-2012, 11:12)petronius schrieb:
(11-07-2012, 10:01)schmalhans schrieb: Die Gefährung des Kindswohls ist die Grundlage des Urteils.

und die sehe ich eben nicht - aber das wird ja noch ausjudiziert werden

Wer nicht hinguckt, sieht halt nix.

"In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, dass das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit die Grundrechte der Eltern sowie das Recht auf Religionsfreiheit überwiege. Die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten, ob sich ihr Kind später selbst für eine Beschneidung entscheidet." (Quelle: AUF - Christen für Deutschland)

Siehst du es jetzt?
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#84
(11-07-2012, 11:14)petronius schrieb:
(11-07-2012, 10:36)schmalhans schrieb: Kinder sind nicht per Geburt religiös, ihre Eltern sind es gegebenenfalls. Man kann Kinder also nicht vor "ihrer eigenen Religion" schützen, denn sie haben keine. Bis sie sich selber - im entsprechenden Alter - für eine entscheiden

daß das so nicht funktioniert, wurde bereits ausführlich dargelegt

Du meinst, dass du anderer Meinung bist? Begründet hast du das nicht, nur behauptet.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#85
(11-07-2012, 11:16)petronius schrieb:
(11-07-2012, 10:47)schmalhans schrieb: Darf ich jetzt dagegen sein? Danke.

du machst dich zum anwalt der 2% und kriminalisierst 98%

Ich kriminalisiere nichts (das macht der Gesetzgeber oder das Gericht), schon gar nicht unzusammenhängende Prozentzahlen. Ich nahm lediglich Bezug auf Ekkards Aussage, dass "sobald ein Moslem oder Jude selbst in die Öffentlichkeit tritt und seine 'Verletzung' beklagt, in dem Augenblick kannst du dich zu dessen Anwalt machen!"

Dem habe ich mit Vergnügen entsprochen. So what? Ich habe hier "Anwalt" übrigens im übertragenen Sinne verstanden.

Im übrigen bist du doch der, der immer fleißig die Rechte der Minderheiten gegen die der Mehrheit gewahrt wissen will ...
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#86
(11-07-2012, 11:18)petronius schrieb:
(11-07-2012, 10:56)schmalhans schrieb:
(11-07-2012, 10:52)petronius schrieb: das ist so pauschal nicht wahr, wurde dir auch schon mehrfach gesagt, und daher nehme ich mir das recht heraus, deine aussage als (vorsätzlichen) unfug zu sehen

Schade, ich hätte mir Argumente oder Beweise gewünscht statt einer Behauptung

wurden längst vorgebracht, aber du nimmst ja nicht zur kenntnis, daß nur eine verschwindende minderheit der gläubigen dem fundamentalismus anhängt

Ich spreche auch nicht von gläubigen, sondern von religiösen Menschen.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#87
(11-07-2012, 11:19)petronius schrieb:
(11-07-2012, 11:02)schmalhans schrieb:
(11-07-2012, 10:58)petronius schrieb: du praktizierst selbst, was du anderen vorwirfst

hab ich aber auch schon gesagt

Ich tue was, bitte?

steht doch da schwarz auf hellblau Icon_rolleyes

Ach, du meinst, ich würde Andere "zwangsbeglücken"? Nein, ich will genau das verhindern!
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#88
(11-07-2012, 11:23)petronius schrieb:
(11-07-2012, 11:10)schmalhans schrieb:
(11-07-2012, 10:50)petronius schrieb: und ob es sich hier um körperverletzung handelt, muß erst ausjudiziert werden

Das es sich dabei - wie bei jedem medizinischen Eingriff - sehr wohl um Körperverletzung handelt, wurde hier bereits mehrfach nachgewiesen

du hast eine juristische meinung vorgetragen - mehr nicht

(11-07-2012, 11:10)schmalhans schrieb: Es geht nur darum, ob dieser Eingriff auch strafbar ist

gut, ich präzisiere: natürlich meinte ich eine strafbare körperverletzung

im allgemeinen sprachgebrauch wird niemand eine medizinische maßnahme mit einwilligung des patienten (oder dessen stellvertreters) als "körperverletzung" bezeichnen

Danke für die Kenntnisnahme. In diesem Zusammenhang kommt es nämlich genau darauf an, auf dieses kleine unbedeutende Wörtchen "strafbar".
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#89
(11-07-2012, 11:25)petronius schrieb: in deinem text steht nirgends, daß der arzt über die notwendigkeit einer impfung entscheidet

Tut mir leid, das habe ich tatsächlich in deinem Beitrag falsch gelesen. Ich hatte es beim ersten Lesen so verstanden, du willst wissen, ob auch die Impfung eine Körperverletzung wäre.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#90
(11-07-2012, 11:25)petronius schrieb:
(11-07-2012, 11:23)schmalhans schrieb: Ist das nicht off-topic? Aber du hast mich ja gefragt ...

on topic komt von dir doch soweiso nichts

Ach, meinst du damit meinen ausführlichen Beitrag Nr. 13 hier, in dem ich einen "Antwortbrief" auf den von dir zitierten taz-Artikel veröffentlichte?
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)


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