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Info zum islamisches Schlachten....
#1
Dr. Manfred Götz
Professor für Islamwissenschaften
und Turkologie an der Universität Köln

Bergisch Gladbach, den 25. Mai 1989

Betreff: Schächten von Opfer-und Nutztieren nach islamischen Ritus zur Vorlage bei den zuständigen Bundes- und Länderministerien.


Der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) hat mich darum gebeten, zu dem obengenannten Betreff als Sachverständiger Stellung zu nehmen. Ich habe daher das folgende Gutachten angefertigt, das sich auf die Rechtsquellen


Koran,
die islamische Tradition1,
den Konsensus (Idjma) und
die islamischen Rechtsbücher stützt2.
Die Argumentation und Begründung des islamischen Schächtungsgebots und die Art und Weise des Schächtens stützt sich in erster Linie auf Quellen, die das Opfern im engeren Sinne beschreiben.

Sure 108/2 enthält die Aufforderung zum Gebet/Salat und der Schlachtung/Nahr von Opfertieren am Opfertag, dem 10. Dùlhigga. In diesem Sinne wird Vers 2 von den muslimischen Korankommentatoren unter Berufung auf den Propheten3 und den Konsensus der Kommentatoren4 interpretiert5. In einer Tradition heißt es dazu: "Die Menschen pflegten zu anderen Göttern als Allah zu opfern. Wenn WIR (Allah) Euch al-Kauter geben, dann habt Ihr allein MIR zu opfern und zu MIR zu beten. Dies als ein Zeichen der Dankbarkeit für Alláh`s unendliche Gnade."

Semantischer Inhalt von Nahr ist nach Auskunft der arabischen Nationallexika6 "das Durchtrennen der Kehle eines Tieres, speziell von Kamelen und Rindern", dann allgemein "Schlachten" und synonym gesetzt mit Dabaha, Inf. Dabh, "Schlachten", "Töten".

In dem juristischen Werk Bidayat almugtahid I, 2. Kapitel des Ibn Rushd7 heißt es: Über die Schlachtung am Vieh aus Dabh- und Nahr-Schnitt besteht, daß zur Sunna des Kleinviehs und des Geflügels des Dabh-Schnitt, zu derjenigen des Kamels des Nahr-Schnitt gehört und daß bei Rindvieh beides zulässig ist. -Nahr wird hier als das Schächten von Kamelen8 verstanden. Das entspricht der Meinung der sich auf die Prophetentradition berufenden Korankommentatoren zu Sure 108,2. Über die Ausführung des Nahr-Schnittes wird in der 2. Frage des zitierten Rechtswerkes nichts gesagt, wohl aber über den Dabh-Schnitt.

Was die Art und Weise der Schlachtung angeht, so ist man eins darüber, daß der Dabh-Schnitt, durch den die beiden Halsschlagadern, Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden, den Genuss erlaubt/mubah9 macht.

Uneins ist man dabei nur über einzelne Punkte:

Müssen die vier (genannten Partien) alle oder nur zum Teil duchschnitten werden?
Gehört es zur Bedingung des Schneidens, daß der Kehlkopf nicht Rumpf hinfällt, sondern zum Kopf hin?
Ist der Genuss des Tieres, wenn man es vom Nacken her schneidet, zulässig oder nicht?
Wenn man es an diesen vier Partien solange schneidet, bis man das Rückenmark durchtrennt, ist das zulässig oder nicht?
Entscheidend aber ist das Durchschneiden der beiden Halsschlagadern und der Speiseröhre (als Minimum) und, daß weniger als dies nicht genügt.10 Die von mir eingesehenen juristischen Werke berufen sich dafür alle auf das Prophetenwort: "Wenn bei einem Tier das Blut zum Ausströmen gebracht und der Name Allahs ausgerufen wird (Bismillah), dann esset es!" - Das "Fliessenmachen des Blutes" ist die conditio sine qua non jeder Schlachtung im Islam.

In diesem Zusammenhang muß auf Sure 5,4 eingegangen werden. Da heißt es: "Verboten ist euch (der Genuss von) Fleisch von verendeten Tieren (maita), Blut, Schweinefleisch und von Fleisch, worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist, und was erstickt, (zu Tode) geschlagen, (zu Tode) gestürzt oder (von einem anderen Tier zu Tod) gestossen ist, und was ein wildes Tier (an)gefressen hat - es sei denn, ihr schächtet (dakka) es, (indem ihr es nachträglich ausbluten lässt) -, und was auf einem (heidnischen) Opferstein geschlachtet worden ist ..." Das Verbum Dakka-dakkaitum/ Ihr habt geschächtet in dieser speziellen Bedeutung des Schächtens und nicht in der allgemeinen des Schlachtens, Opferns - das Verbum ist ein Hapaxlegomenon im Koran!- wird von den muslimischen Kommentatoren interessanterweise auf den Passus "was ein wildes Tier (an)gefressen hat" bezogen.

Es heißt dazu bei Tabari Bd. 6,67: "Wenn ein verletztes Tier noch den Schwanz bewegt, mit den Augen blinzelt, oder wenn es aufsteht und davonläuft und dann geschlachtet wird, so daß es ausblutet, so ist der Verzehr seines Fleisches erlaubt / halal."

Razi Bd. 2, 581 bemerkt, bei einem nicht geschächteten Tier staue sich das Blut in den Adern. Es zersetze sich alsbald verderbe selbst und damit das Fleisch, dessen Genuß zu großen gesundheitlichen Schäden führe. Deshalb sei das Fleisch von allem Getier verboten/ haram (= tabu), aus dem der Lebensodem entwichen ist, ohne daß die rituelle Schächtung (tadkiya) vorgenommen wurde.

Zu Sure 16,115: "Verboten / haram hat er euch nur Fleisch von verendeten Tieren (maita), Blut, Schweinefleisch und Fleisch, worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Gott angerufen worden ist. Aber wenn sich einer in einer Zwangslage (darura) befindet, ohne (von sich aus etwas Verbotenes) zu begehren oder eine Übertretung zu begehen (trifft keine Schuld). Gott ist bahrmherzig und bereit zu vergeben".11 Die Kommentare sprechen im Zusammenhang mit Maita zunächst generell vom Aas, rechnen dann aber alles Fleisch von Tieren, die nicht durch gültige Schlachtung zustande gekommen sind, zu Maita

Nun zur "Zwangslage", auf die Außenstehende häufig bei der Beurteilung des Schächtens bezugnehmen und sich dabei in diesem Zusammenhang auf den gleichlautenden Vers 173 der Sure 2 berufen und daraus folgern, "daß Moslems nicht gegen Vorschriften des Korans verstoßen, wenn Ihnen in nicht islamischen Ländern ein Schächtverbot auferlegt wird".

Der berühmte Theologe al-Gazali12 schreibt in seinem Rechtswerk Kitab al-wagiz13 ..."Alle verbotenen/ tabuierten Dinge werden durch die zwingende Notlage erlaubt." Das ist die communis opinio im Islam.

Wann aber liegt eine zwingende Notlage vor? Sie ist nach der herrschenden Lehre gegeben, wenn man so hungrig oder durstig ist, daß man für sein Leben, bzw. ernsthaft für seine Gesundheit fürchtet.14 Die gegenwärtige, ernstzunehmende Bedrohung des eigenen Lebens, bzw. des eigenen Leibes wird da gleichgesetzt.15 Damit verbunden wird die Frage von den islamischen Juristen diskutiert, ob eine zwingende Notlage eine verbotene Speise in eine freigegebene/erlaubte verwandelt.

Die herrschende Meinung sagt: Ja. Dies wird jedoch von dem Zahiriten Ibn Hazm Ihkam I, 57, abgelehnt. Der Hanefitische Jurist und Schüler des Abu Hanife Abu Yusuf16 sagt: Die Speise bleibt verboten; von dem in einer zwingenden Notlage Befindlichen (Mudtarr) wird nur die Schuld weggenommen. - Wieviel darf der Mudtarr essen? Soviel, wie nötig ist, um den lebensbedrohenden Zustand zu beseitigen; er darf sich auch verproviantieren. Sobald die Zwangslage beendet ist, muß er die verbotenen Speisen fortwerfen. - Die zwingende Notlage hebt die Immunität des fremden Eigentums auf. Man muß aber in jedem Fall Schadenersatz leisten. Man darf ferner die benötigte Speise notfalls gegen den Willen des Eigentümers mit Gewalt nehmen, natürlich nur, wenn man ihn dadurch auch in eine Zwangslage bringt.17

Nach alledem stellt also das den Muslimen in Deutschland auferlegte Schächtverbot k e i n e zwingende Notlage (darura) dar, die ihnen das Fleisch eines nicht rituell geschlachteten und damit nicht völlig ausgebluteten Tieres freigeben würde. Der strenggläubige Muslim sieht sich somit gezwungen, auf den Fleischverzehr von nichtgeschächteten Tieren zu verzichten. Es besteht nach wie vor innerhalb der islamischen Glaubensgemeinschaft der Konsensus, daß auch das Fleisch für die Nahrungsmittelversorgung nach islamischem Ritus geschlachtet sein muß.

Abschließend sei folgendes festgestellt: Auch wenn der Koran selbst keine Anordnungen über die Technik des Schlachtens von "durchbluteten Landtieren, die für genießbar erklärt sind", enthält, so ergibt sich aus der die Worte und die islamische Religionsgemeinschaft/ Umma als Richtschnur dienenden Verhaltensweisen des Propheten enthaltenden Traditionsliteratur/ Hadit eindeutig, daß die dem Muslim vorgeschriebene Technik des Schlachtens die des Schächtens (ohne Betäubung) ist.

Dazu al-Buhari18: Dabh/Schlachten = Töten mittels des Kehlschnittes und der Durchtrennung der Halsadern19, Ibn Maga20, : Nach Anas b. Malik. Der Prophet opferte zwei gefleckte und gehörnte Widder, wobei er den Namen Gottes aussprach und Gott mit Allahu akbar pries. Fürwahr ich habe ihn (die beiden wieder) eingehändig schlachten sehen, indem er seinen Fuß auf ihren Hals gesetzt hatte.

Weitere Hadithe, die auf den Vorgang des Schächtens als Prophetenpraxis hinweisen, ließen sich aufführen. Den für das Handeln des Muslims ebenso verbindlichen Konsensus der Reschtsgelehrten habe ich oben eingehend referiert.21

Bemerkungen zu den Opfertieren (Kurban)
Während des Opferfestes22 ist es Brauch (sunna), an drei Tagen - d.i. der 1., 2. und 3., Tag des am 10. Du 1-Higga eines jeden islamischen (Mond-) Jahres beginnenden Festes - Tieropfer darzubringen. Diese drei Tage werden auf Arabisch Ayyam an-nahr (Tage des Schlachtens) genannt.

Diese Sunna gilt für jeden freien Muslim, der in der Lage ist, ein Opfertier zu kaufen. Geschlachtet werden Schafe oder Ziegen - je eines für eine Person-, bzw. Kamele oder Rinder23. Die Tiere müssen ein bestimmtes Alter haben.24 Die Zeit des Schlachtens beginnt mit der Fest-Gemeinschaft-Salat am 1. Opfertag und endet mit Sonnenuntergang des 3. der ayyam annahr (s.o.). Empfehlenswert für den Schlachtenden sind:

die Tasmiye, d.i. das Sprechen der Basmala25;
der Segensspruch für den Propheten26;
die Einhaltung der Gebetsrichtung nach Mekka (Qibla);
das dreimalige Aussprechen der Formel Allahu akbar27 vor und nach der Tasmiya (s. 1.);
die Bitte um wohlgefällige Annahme des Opfers.- Wenn die Basmala vorsätzlich unterlassen worden ist, so darf das Fleisch des Opfertiers nicht gegessen werden. es gilt als tabu (haram). Wenn die Anrufung Allahs vergessen wurde, ist sein Verzehr erlaubt (halal).
Die humane Art der islamischen Schlachtung
Das zum Schlachten verwendete Messer muß zuvor scharf geschliffen werden, was nicht in Gegenwart des Tieres vorgenommen werden darf. Desgleichen dürfen nicht mehrere Tiere gleichzeitig geschlachtet werden, um in den Tieren keine Todesängste hervorzurufen. Barmherzigkeit gegenüber den Tieren ebenso wie gegenüber den Menschen ist ein islamisches Gebot. Was die Technik des Schlachtens angeht, so ist diese bei den Opfertieren dieselbe wie die beim Schlachten aller für den täglichen Bedarf an "durchbluteten Landtiere" (s.o.), deren Fleisch für den Verzehr nach dem islamischen Gebot (Koran, Sunna, Konsensus der Rechtsgelehrten) nicht verboten ist.

Die in christlichen Ländern übliche Schlachtung von Haustieren, welche zur Ausschaltung von Schmerzempfindungen entweder zuvor betäubt werden, oder bei denen das verlängerte Mark durch Genickstich bzw. Genickschlag durchtrennt wird, um danach das Schlachttier durch Bruststich oder Halsschnitt verbluten zu lassen, verstößt gegen die islamischen Vorschriften. Der Genuß solchen Fleisches ist für den Muslim tabu (haram). Eine "zwingende Notlage" wäre nur dann gegeben, wenn der Muslim, wie oben dargelegt wurde, um sein Leben fürchten muß.

Wie ich oben dargelegt habe und ich hier noch einmal nachdrücklich wiederhole, herrscht nach Analyse der Quellenlage und dem Konsensus unter den Muslimen in aller Welt nach wie vor der Konsensus, daß das Schächtungsgebot sowohl für das Opfern im engeren Sinne als auch für die Schlachtung von (erlaubten) warmblütigen Tieren für den täglichen Nahrungsmittelbedarf verbindlich ist. Für den gläubigen Muslim gibt es keine Trennung von religöser Glaubensüberzeugung und seiner Handlung.

Aus den vorgenannten Gründen kann ich den Wunsch der Muslime, hier des Verband der Islamischen Kulturzentren in Köln, "durchblutete Landtiere" zum Zwecke des Opfers oder für den täglichen Bedarf an Fleisch gemäss den Vorschriften des Islam zu schlachten, d.h. zu schächten, nur wärmstens unterstützen. Aus islamischer Sicht sind die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach 4 a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz vollständig erfüllt. Zu weiteren Auskünften stehe ich gern zur Verfügung.

(Prof. Dr. M. Götz)
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#2
Selam,

Tierschutz ist eine islamimmanente Verpflichtung, die auf der Basis von Quran und Sunna beruht. Die Scharia unterscheidet bei den islamischen Tierschutzbestimmungen verschiedene Kategorien:

1. physischer Tierschutz
2. psychischer Tierschutz
3. ethisch-moralischer Tierschutz


Diese islamischen Tierschutzbestimmungen sind wie alle anderen Rechte und Pflichten unabhängig von Gruppen- oder Personeninteressen allgemeingültig, d.h. verbindlich für alle Muslime und in allen Gesellschaften und basieren ausschließlich auf den beiden Hauptquellen des Fiqh, dem Qur'an und der Sunna. Muslime sind nach den rituellen islamischen Gesetzen zwingend verpflichtet mit allen Mitgeschöpfen (u. a. mit allen Tieren) respektvoll, liebevoll, rücksichtsvoll und artgemäß umzugehen. Abgeleitet wird diese Fürsorge- und Schutzpflicht und die damit verbundene Verantwortung der Muslime für alle Geschöpfe aus der islamischen Schöpfungsvorstellung, der Gleichstellung aller Geschöpfe vor dem Schöpfer.

Kategorie 1
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst physische Schmerzen oder Leiden zufügen könnten.

Kategorie 2
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst psychische Schmerzen oder Leiden zufügen könnten.

Kategorie 3
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst im islamisch ethischen Sinne schädigen könnten

Der Tierschutz und im weiteren Sinne der Umweltschutz im Islam ist aber noch viel umfassender. Es ist nicht nur verboten, einem anderen Lebewesen physischen Schaden zuzufügen, sondern man darf die Schöpfung Gottes als solche auch nicht im ethischen Sinne schädigen. So verbietet die Überlieferung beispielsweise selbst abwertende Bemerkungen über Mitgeschöpfe, Tiere oder die Schöpfung im allgemeinen, wie z.B. dumme Kuh, Mist-Wetter, blöder Affe etc.

Auszug aus dem umfangreichen islamischen Tierschutz-Normenkatalog

- das Verbot Tiere zu töten, außer für den Fall der Fleischgewinnung als Lebensmittel
- das Verbot, Tiere als Zielscheibe für Schießübungen zu benutzen
- das Verbot, Schau-Tierkämpfe zu organisieren bzw. durchzuführen
- das Verbot, Tiere vor anderen lebenden Tieren zu schächten
- das Verbot, Tiere zu quälen
- das Verbot, Tiere durch Brandzeichen im Gesicht zu brandmarken, etc.


Aus dieser kleinen Auswahl von Geboten, Verboten und Regeln bezüglich des Tierschutzes ist klar erkennbar, das ein Mangel an Sensibilität, Verantwortungsgefühl bzw. Mitgefühl der Muslime gegenüber der Schöpfung und den Geschöpfen (Tieren) nicht abgeleitet werden kann.

Die Tierschutzbestimmungen beim rituellen Schächten berücksichtigen alle aufgeführten Kategorien. Das betäubungslose Schächten (im Judentum und im Islam) besteht nicht nur aus dem Schächtschnitt an sich, sondern es gibt eine Vielzahl von Vorschriften zur Durchführung des Schächtens sowie strenge Regeln sowohl für vorbereitende als auch für nachbereitende Maßnahmen, die dem Tier unnötige Qualen beim Schächten ersparen und seine Würde als Geschöpf wahren sollen.

So ist es beispielsweise verboten ein Tier in Anwesenheit eines anderen Tieres zu schlachten, es muss verhindert werden, dass das Tier die Todesschreie anderer Tiere hört, das Schärfen des Messers bzw. das Vorbereiten der Schlachtutensilien darf nicht in Anwesenheit des Schlachttieres geschehen und selbst das Messer, bzw. die Schlachtutensilien dürfen nicht im Blickfeld des Tieres liegen, dies alles um dem Tier unnötigen Stress zu ersparen. Beim Schlachtvorgang selbst ist es vorgeschrieben, dass der Schlachter sich für jedes Tier Zeit nimmt, zunächst wird das Tier beruhigt, das heißt streicheln, gut zureden, essen oder trinken anbieten und erst wenn das Tier ruhig und entspannt ist, darf zum Schnitt angesetzt werden. Dieser muss schnell und professionell ausgeführt werden. Das Messer muss sehr scharf sein und nach jedem Schächtvorgang neu geschärft werden, damit mit einem einzigen Schnitt Luftröhre, Speiseröhre und die beiden Halsschlagadern durchtrennt werden.

Aus dies allem ergibt sich, dass Nachlässigkeit und Missachtung gegenüber der Schöpfung und anderen Lebewesen mit dem Islam nicht vereinbar sind, dazu gehören fabrikmäßige Massenschlachtungen am Fließband ebenso wie nicht artgerechte Tierhaltung, Legebatterien, Massentierhaltung und Tierversuche sowie die Verfütterung von Tiermehl an Pflanzenfresser. Die Folgen dieser Nachlässigkeit sind hinreichend bekannt: BSE, geklonte Tiere, tierquälerische Tiertransporte, dubiose Herkunftsnachweise von Schlachttieren und viele weitere Skandale.

Gruß
Zehra
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#3
Selam,


Vorteile von Schächten :

Die heutzutage von Juden & Muslimen praktizierte Methode des Schächtens hat viele Vorteile. So ist der Schnitt mit scharfen Messer vorgenommen wird, ein schmerzloser Vorgang und stellt am Anfang an sich schon ein Form von Betäubung dar. So hat es Prophet Mohammed empfohlen Es ist kein zusätzliches Betäubungsinstrument mechanischer oder andere Art notwendig.

Einer der Hauptvorteile dieser Methode besteht darin, dass sie eine sehr schnelle und starke Blutung des Tieres gewährleistet. Es ist bekannt, dass auf Grund der Tatsache, dass Blut nach dem Tod gerinnt, es aus dem noch lebenden Tier fließen muss, außerdem ist es selbstverständlich, dass das in einem geschlossenen Kreislauf zirkulierende Blut nur durch das Durchtrennen der Blutgefäße aus dem Körper fließen kann.

Je größer die Anzahl und der Durchmesser der durchgetrennten Blutgefäße, um so größer ist auch die Blutmengen, die das Tier während der Zeit zwischen dem Einschnitt und dem Eintritt des Todes verliert. Die Tatsache das im Hals die Jugularvenen, die beiden Hauptschlagadern und andere kleine Blutadern gemeinsam vorhanden sind, macht den Hals zu einer idealen Körperstelle für einen einschnitt und um das Tier zum Bluten zu bringen. Der Druck in den Arterien ist der Systolische-Blutdruck; dieser erhält auf Grund des Zusammenziehens der Herzmuskulatur einen direkten Schub. Die Kraft des Herzschlages bringt das Blut zum Zirkulieren. Aus diesem grund ist die zur Zirkulation gebrachte Blutmenge um so größer, je stärker der Herzschlag ist und je länger er anhält. Allerdings kann das Herz nur soviel Blut in den Blutkreislauf bringen, wie es vom umliegenden Gewebe erhält. Der Rhythmus und die Tiefe der Atmung beeinflussen diesen Vorgang. Ein weitere Vorteil der schnellen und tiefen Atmung besteht darin, dass sie eine entsprechende Anreicherung mit Sauerstoff gewährleistet und eine Stagnation oder einen Anstieg des Säure/Base- Verhältnisses im Gewerbe verhindert. Dadurch werden die Haltbarkeit und der natürliche Geschmack des Fleisches verbessert.

Damit sämtliches Blut aus dem Fleisch herausfließt, sollte die Nervenverbindung zwischen Gehirn und Körper erhalten bleiben und deshalb wird bei Schächten das Rückenmark nicht durchtrennt. Es kommt nur dann zu einem Zusammenzeichen der Muskeln, wenn diese Nervenverbindung unversehrt bleibt. Muskelzuckungen entstehen infolge von Impulsen die von den Gehirnzellen aus gehen. durch die Muskelzuckungen wird das Blut aus den Blutgefäßen gedrückt, so dass der größte Teil des Blutes aus dem Fleischgewebe in den Blutkreislauf gelangt. Der Unterschied zwischen dem Fleisch eines Tieres , das keine Muskelzuckungen hatte und dem eines Tieres, dass Muskelzuckungen unterlag ist vergleichbar mit einem Nasen Schwamm und einem Schwamm, der bereits ausgewrungen ist.

Die oben beschriebenen physiologischen Vorgänge haben einen Einfluss darauf, dass das Blut aus dem Körper des Tieres fließt, kommen aber nur dann wirklich zustande, wenn das Tier zum Bluten gebracht wird, solange es noch am Leben ist, und zwar durch, dass seine Kehle durchschnitte wird und die Wirbelsäule unversehrt bleibt und das Hirn des Tieres in keiner Weise betäubt wird. Damit ist das Verbot des Verzehrs vom Blut nach islamischen Richtlinien erörtert, und es ist dargelegt worden, dass die Methode des Schächten physiologisch gewährleistet, das so viel Blut wie möglich aus dem Fleisch des Tieres fließt. Es ist berechtigt festzustellen, dass Fleisch ohne blut besser schmeckt und länger haltbar ist. Auf der anderen Seite hat das Vorhanden sein von blut in Fleisch einen nachteiligen Einfluss auf die Haltbarkeit. Das Blut bietet für Mikroorganismen den idealen Nährboden. Je größer die im Fleisch vorhandenen Blutmengen, um so schneller breiten sich Mikroorganismen aus, und um so schneller verdirbt das Fleisch.


Schächten und Schmerz :

An dieser Stelle soll der Begriff des Schmerzes im Zusammenhang mit Schächten erörtert werden, um die Gerüchte von den Tatsachen zu unterscheiden und festzustellen, ob Schächten schmerzhaft ist oder ob es die anderen Betäubungsmethoden sind, die Schmerz verursachen. Da die Methode des Schächten an Tieren durchgeführt wird, die ja nicht sprechen können, müssen wir unser eigenes Empfinden vom Schmerz unter verschiedenen Bedingungen gebrauchen, um festzustellen, was für eine Art Schmerz das Tier, das mittel Schächten geschlachtet werden soll, erleidet.

Um den möglichen Schmerz abschätzen zu können, muss man schrittweise vorgehen und den Schmerz wie folgt betrachten : a) Durchtrennen der Haut am Hals, b) die Wunde am Hals c) das Bluten, d) Muskelzuckungen usw. a) Schmerz beim durchtrennen der Haut am Hals : Jeder Mann, der sich rasiert, schneidet sich dabei ab und zu. Es ist allgemein bekannt, dass wir solange keine Schmerzen durch den Schnitt spüren, bis die Wunde zu bluten beginnt. Wir spüren dann den schmerz nach dem Schnitt, weil die Blutung aus den winzigen Kapillaren nicht stark genug ist, um uns bewusstlos zu machen. Genauso spüren die Tiere durch den Schnitt in die Haut des Halses mit einem sehr scharfen Messer keinen Schmerz. b) Schmerz durch die Wunde am Hals : Empfindet das Tier aufgrund der durch den Schnitt in den Hals entstandenen Wunde Schmerzen wie wir, wenn wir uns schneiden ? Die Antwort lautet : Nein.

Beim Schächten werden mit dem Messer, das den Hals entlang geführt wird, die vier großen Blutadern in dieser Körperregion durch getrennt. Dadurch verliert das Tier in kurzer Zeit so viel Blut, dass es bewusstlos wird. Die Bewusstlosigkeit wird tiefer, je länger das Tier blutet, und deshalb kann das Tier gar keinen Schmerz verspüren. Wenn dem Tier die Wunde an einer anderen Körperstelle zugefügt würde, so das es sehr stark blutet, würde das Tier aber bei Bewusstsein bleiben. Eine Wunde dieser Art wäre schmerzlich. Jede Art von Schmerz, die dem Tier durch Schächten zugefügt werden könnte, kann man sich vorstellen, wenn man an eine ähnlich geartete Operation denkt, bei der in Fällen der Blockierung der Atemwege ein Loch in die Luftröhre, eine sog. Tracheotomie, vorgenommen wird.

Dieser I Operation wird unter Örtlicher Betäubung durchgeführt. Bei einer geplanten Operration (nicht in Notfall) bekommt der Patient eine Injektion um Angst und Schmerzen zu verringen. Zu diesem Zweck wird zusätzlich noch eine Lösungsmittel zur örtlichen Betäubung unter die Haut, die die Luftröhre umgibt, mit einer horizontal angesetzten Nadel gespritzt. Beim Tier ist es wichtig, die größten Blutadern, die in vertikaler Richtung am Hals verlaufen, zu durchtrennen. Obwohl der Eingriff in den beiden Fällen ähnlich ist, werden Mensch und Tier nicht gleich behandelt, weil sie Schmerzen unterschiedlich empfinden, und weil der Zweck des Eingriffs beide Male unterschiedlich ist. Beim Tier beabsichtigt man, dass es blutet und stirbt, und der ganze Vorgang ist in wenigen Minuten beendet. Für einen so schnellen Eingriff müßte man von den Formalitäten, die bei der Rettung eines Menschenlebens erledigt werden müssen, völlig absehen.

Das Tier braucht weder eine Beruhigungsspritze noch eine lokale Betäubung. Es ist weder praktisch noch wünschenswert, das Fleisch des Tieres mit solchen Medikamenten vollzupumpen. Das Messer erfüllt de Zweck der Spritze und ist für die Anwendung bei dicker Haut besser geeignet. Das Haut, die gespannt ist, leichter zu durchtrennen ist, wird empfohlen, den hals des Tieres zu strecken, so wie dies auch beim Menschen getan wird. Mensch und Tier empfinden Schmerzen auf unterschiedliche Art. Bis jetzt haben wir angenommen, dass Tiere genauso empfindsam sind wie Menschen, aber dies ist nicht der Fall, weil die beiden Körperteile, denen Schmerz zugefügt wird.

Die Haut und das Gehirn, bei Mensch und Tier unterschiedlich sind. Das Gehirn von Haustieren wie z. B. des Schafes oder der Kuh unterscheidet sich anatomisch und in seiner Funktion von dem Gehirn des Menschen. Anatomisch betrachtet fehlt bei Tieren der vordere Gehirnlappen, der beim Menschen gut ausgebildet ist. Das Gehirn des Tieres funktioniert in seinem natürlichen Zustand wie das Gehirn des Menschen, der sich einer Leukotomie der vorderen Gehirnlappen unterworfen hat oder bei dem die vorderen Gehirnlappen entfernt wurden.

Während ein Mensch mit einem gesunden Gehirn sich der Unvermeidbarkeit und Bedeutung des Todes bewusst ist, fehlt dem Tier dieses Bewusstsein, es sei denn, es wird schlecht behandelt oder fühlt sich bedroht, der Grad der Schmerzempfindung beim Tier, den ihm der Schöpfer Gegeben hat, ist konsistent mit dem natürlichen verhalten des Tieres. Es wurde mit einer sehr niedrigen Schmerzschwelle erschaffen und eine geringe Herabsetzung dieser Schwelle verhindert Schmerzen. Betrachtet man erneut die Schmerzen, die durch den Schnitt in der Kehle und die stark blutende Wunde ausgelöst werden, so kann man sicher sagen, dass ein Tier in dieser Situation keine Schmerzen hat. C) Schmerz während des Blutens : Das außer der Wunde am Hals nach der Methode des Schächten geschlachteten Tieres ausfließende Blut erweckt bei Menschen, die mit der Physiologie des Schmerzes nicht vertraut sind, den Eindruck von Grausamkeit. Der Vorgang des Blutens ist schmerzlos, dies kann von jedem Blutspender bestätigt werden. Außerdem verliert das Tier, wenn es blutet, allmählich das Bewusstsein. d) Schmerz und Muskelzuckungen :

Muskelzuckungen, die beim Tier mit einer offenen Halswunde und starken Blutverlust festzustellen sind, erwecken den Eindruck von Schmerz und Leid. Deshalb erscheint demjenigen, der dabei zuschaut und mit der Physiologie der Muskelzuckungen nicht vertraut ist, die angewandte Schachtmethode grausam. Muskelzuckungen treten aufgrund eines Zusammenziehens der Muskeln in Folge eines Sauerstoffmangels in den Gehirnzellen auf. Die Muskeln pressen durch das Zusammenziehen Blut aus den Blutgefäßen in das Gewebe, von wo aus es über den zentralen Blutreislauf ins Gehirn gelangt. Das Blut geht aber unterwegs verloren, so dass von den Gehirnzellen ständig ein Impuls an die Muskeln ausgeht, mehr Blut aus den Gefäßen zu pressen, bis das Tier schließlich stirbt. Muskelzuckungen treten also auf, wenn das Tier bewusstlos wird. Das auftreten von Muskelzuckungen bestätigt, dass das Tier bewusstlos ist.

Menschen , die Epileptiker gesehen haben, die Muskelzuckungen unterliegen, hinfallen und sich verletzen, werden bezeugen, dass diese Menschen keine Schmerzen aufgrund der Verletzungen, die sie sich während der Muskelzuckungen zuziehen, spüren. Sie erinnern sich auch nicht einmal dran, wann sie sich verletzt haben und können das Vorgefallene nur schwer wiedergeben. Die Muskelzuckungen, durch die das Fleisch gesünder und geschmackvoller wird, werden von der Fleischindustrie als Verlust betrachtet. In einem Schlachthof muss der Schlächter mit dem Abziehen der Haut des Tieres solange warten, bis die Muskelzuckungen vorbei sind. Um diesen aus der sicht der Industrie Entstehenden Zeitverlust einzusparen, wird das Rückenmark des Tieres sofort nach dem Bluten zerstört. Als Folge davon treten keine Muskelzuckungen auf. Artikel: Anis Ojhamed Karodia

Gruß
Zehra
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#4
[quote]Die heutzutage von Juden & Muslimen praktizierte Methode des Sch
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#5
Zitat:Die Haut und das Gehirn, bei Mensch und Tier unterschiedlich sind. Das Gehirn von Haustieren wie z. B. des Schafes oder der Kuh unterscheidet sich anatomisch und in seiner Funktion von dem Gehirn des Menschen. Anatomisch betrachtet fehlt bei Tieren der vordere Gehirnlappen, der beim Menschen gut ausgebildet ist.
Schwachsinn. Schafe und K
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#6
Die Debatte ist kontrovers: [wp]Sch
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