Hallo :)
Meine Fragen ist, Ob die orhodoxen Kirchen ein Oberhaupt haben, wie die Katholiken den Papst?!
Liebe Grüße
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 762
	Themen: 20
	Registriert seit: Oct 2009
	
	
 
	
	
		Wikipedia sagt,
An der Spitze steht der Patriarch oder Metropolit (= Erzbischof) als primus inter pares im Kollegium der Bischöfe (griech. επίσκοπος episkopos, eigentlich Aufseher oder Vorarbeiter). 
LG
	
	
	
As Salamu Aleikhum
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 266
	Themen: 5
	Registriert seit: Dec 2007
	
	
 
	
	
		Soweit ich weiß, gibt es für die vielen verschiedenen Orthodoxen Kirchen keine Zentrale wie der Vatikan bei den Katholiken.
Meist sind sie in Patriarchat, Erzbistum oder Metropolie unterteilt, die von einem Patriarchen, Erzbischof oder Metropolit geleitet wird. Einen Oberbischof wie den Papst gibt es für die Orthodoxen Christen nicht, aber es sind auch sehr viele verschiedene Kirchen unter dem Oberbegriff "Orthodox" versammelt, man darf nicht den Fehler machen, zu glauben, das die zusammenhängen würden.
Ist in etwa (auch wenn der Vergleich wohl hinkt) wie bei den vielen religiösen Gemeinschaften, die wir unter dem Begriff Hinduismus kennen, das ist auch keine Einheit, nur die Richtung ist die Gleiche.
	
	
	
Beste Grüße,        K - G - B
                                          
	
	
 
 
	
	
			Pravoslav_Bonn 
			
				Unregistered
				
				
			
	
	
		
 
	
 
	
	
		Bis zum Jahr 1014 war der Papst von Rom das gemeinsame Oberhaupt aller orthodoxen Kirchen.
Nachdem die Kirche von Rom sich nicht mehr zur orthodoxen Trinitätslehre bekannte, ging diese Funktion auf den Patriarchen des Neuen Rom (Konstantinopel) über. Er übt diese Funktion als erster unter Gleichen aus und hat nicht das Recht, sich in die inneren Angelegenheiten der 14 anderen orthodoxen Kirchen einzumischen.
Praktisch hat seit dem Untergang der UdSSR der Patriarch von Moskau und ganz Russland eine sehr starke Position, weil seine Kirche mit riesigem Abstand die größte ist.
Zu nennen ist auch noch der Patriarch von Alexandria und ganz Afrika, der in der Regel dann als Richter angerufen wird, wenn eine Teilkirche ihre inneren Konflikte nicht ohne fremde Hilfe regeln kann.