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Schweigegel
#1
Hi,

meine Frage bezieht sich auf das gel
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#2
Hi Sebastian.
Zu deiner Frage ob der Priester sein Beichtgelübde brechen darf, gibt es nur eine Antwort: NEIN.

Der Priester darf niemals das Beichtsiegel brechen, es ist von niemanden, weder vom Papst oder einem Bischof aufhebbar. Der Priester ist auf ewig an das Geheimnis gebunden, selbst wenn totalitäre Staaten per Gesetz den Priester verpflichten es zu brechen, ist es ihm verboten.

Der CIC, der Codex Iuris Canonici, dekretiert es so:

Can. 983 § 1. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten.
§ 2. Zur Wahrung des Geheimnisses sind auch, falls beteiligt, der Dolmetscher und alle anderen verpflichtet, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind.

Can. 984 § 1. Ein Gebrauch des aus der Beichte gewonnenen Wissens, der für den Pönitenten(1) belastend wäre, ist dem Beichtvater streng verboten, auch wenn jede Gefahr, daß etwas bekannt werden könnte, ausgeschlossen ist

Can. 1388 § 1. Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation(2) als Tatstrafe(3) zu; verletzt er es aber nur indirekt, so soll er je nach Schwere der Straftat bestraft werden.


P.S.: Anmerkung:

1. Pönitent = der Beichtende
2. "zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation" = d.h., dass nur der Apostolische Stuhl (der Papst) und die apostolischen (päpstlichen) Großpönitentiare im Auftrag des Papstes oder in der Sedisvakanz eigenmächtig die Exkommunikation rückgängig machen dürfen. D.h. eine normale Beichte in der bekannt wird, dass ein Priester das Beichtsiegel gebrochen hat, vergibt zwar die Sündenschuld, aber hebt die Exkommunikation nicht auf, dafür muss der betroffene Priester aus eigenen Willen, die Exkommunikation den Großpönitentiaren mitteilen.
3. Tatstrafe = die Exkommunikation tritt mit der Tat, in diesem Fall der Verletzung des Beichtsiegels, automatisch ein.
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
-
Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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#3
Vielen Dank!!
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#4
Hallo Sebastian!

Ich habe gerade das Thema nach Christentum verschoben, da es wohl eine Frage zur Beichte der kathlischen Kirche, und damit wohl eher zu Christentum geh
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#5
und wenn das ein gesuchter massenm
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#6
Hallo Sylvia!

[b]Auch dann darf der Priester das Schweigegel
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#7
da
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#8
Ich habe von dem Thema nicht allzu viel Ahnung hab mir aber gerade Gedanken dazu gemacht....

Ich weiß jetzt nicht, wie weit das in die Frage von waldnymphe eingreift, aber ich denke doch, dass wenn ein Mörder (o.ä.) beichtet, und er wie gesagt auch weitermorden würde, trotz des Rates des Priesters, sich zu stellen; ist es nicht eigentlich gegen die Prinzipien eines christlich gläubigen Menschens, andere Mitmenschen und Mitchristen zu gefährden?

Also ich würde mir Anstelle des Priesters dann nicht doch überlegen, ob es das Risiko wert wäre, exkommuniziert zu werden (insofern ich die Folgen richtig gelesen habe!).

lG
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#9
Lillith X schrieb:Also ich würde mir Anstelle des Priesters dann nicht doch überlegen, ob es das Risiko wert wäre, exkommuniziert zu werden (insofern ich die Folgen richtig gelesen habe!).

Schöner Satz:shhh:

Ich denke, Priester/ Pfarrer ist da ganz allein mit dem Konflikt. Die Entscheidung kann ihm niemand abnehmen - und deswegen auch nicht vorschreiben ...

Es sind Grenzkonstrukte denkbar: Streng genommen außerhalb formeller "Beichte" erlangte Kenntnisse oder intensives ins Gewissen reden und zur Selbstanzeige motivieren oder "zufällig" von Dritten mitgehörtes ...

Ich will mich da in die Abgründe pfarramtlicher Konfliktsituationen lieber nicht zu tief hineindenken. zumindest haben Pfarrer in Rechtsstaten meist ein Aussageverweigerungsrecht und man kann von ihnen keine Aussagen erzwingen. Laien sind da misslicher dran bei vertraulichem Seelsorgewissen ...

Fritz
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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#10
Hallo Lillith X!

Der Priester müßte das Beichtgeheimnis in jedem Fall halten.

Ich denke, das solche wie von Dir beschriebenen Situationen doch sehr belastend sein können, auch wenn ich sie insges. für ein wenig konstruriert halte.

Gruß
Gerhard
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#11
Gerhard schrieb:Ich denke, das solche wie von Dir beschriebenen Situationen doch sehr belastend sein können, auch wenn ich sie insges. für ein wenig konstruriert halte.
Fraglich scheint mir, ob es nicht heute vermehrt übelwollende Beichtende gäbe, die Priester vorsätzlich mit haarsträubenden Geständnissen belasten WOLLEN!

Und zwischen halten müssen und praktisch halten stehen dann bisweilen noch viele menschliche Unzulänglichkeiten - Nicht immer ist alles so wie es sein sollte ... Das kann man aber aushalten ...
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

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#12
Lillith schrieb:Also ich würde mir Anstelle des Priesters dann nicht doch überlegen, ob es das Risiko wert wäre, exkommuniziert zu werden (insofern ich die Folgen richtig gelesen habe!).


Wie Gerhard nochmals betonte, gilt auch bei einem Massenmörder das Beichtsiegel als unverbrüchlich. Ja selbst, wenn jeniger keine wahre Reue zeigt und ihm somit die Absolution verweigert wird, ist das Beichtgespräch dem Beichtsiegel unterworfen.

Warum dies?

Ganz einfach, der Priester handelt in der Beichte nicht als Herr XY, sondern als Stellvertreter Christi und ist ausschließlich Mittler durch seinen priesterlichen Dienst.
Das Beichtsiegel ist die Garantie für die Integrität der Kirche im Umgang mit den Sünden und Lastern ihrer Gläubigen. Wer würde denn schon unter dem Vorbehalt beichten, dass seine tiefsten seelischen Abgründe jemals offenkundig werden könnten?

Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Massenmörder, wenn er nicht reuig ist, zur Beichte geht. Wenn er aber reuig ist, dann ist ihm die Absolution jeder Zeit zugewähren und darf auch kirchenrechtlich nicht verweigert werden. Denn wahrhaftige Umkehr ist der erste Schritt zu Gott und zu einem aufrechten Leben.
In wie weit der Priester an die Absolution die Pflicht der Selbstanzeige und einer schweren Buße setzt, bleibt seinem (Konflikt-)Ermessen überlassen. Dennoch ist bei aufrichtiger Reue, die notwendig ist für die gültige Absolution, wohl kaum mit Wiederholungstaten zu rechnen.

Wie dem auch sei, selbst im noch so konstruierten Fall ist Rechtslage für das Beichtsiegel eindeutig - absolute Verschwiegenheit.
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
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(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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